Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparungen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Enzo

Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparungen

Beitragvon Enzo » Sa 15.09.2018 14:49

Hallo,

im "Merkblatt Schlitze und Aussparungen" vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe heißt
es sinngemäß unter Punkt 7: Schlitze und Aussparungen die nach DIN EN1996-1-1 ohne gesonderten rechnerischen Nachweis zulässig sind, reduzieren die Feuerwiderstandsdauer nicht.

...bei vertikalen Schlitzen und Aussparungen in nicht tragenden Wänden soll die Restwandstärke mind. 2/3 der erforderlichen Mindestdicke der Wand und nicht weniger als 60 mm betragen.

Bisher war mir diese Regelung nicht bekannt und mir liegt die DIN EN1996-1 nicht vor.

Meine Frage:
Steht das so in der DIN EN 1996-1 oder ist das eine Auslegung der Autoren des Merkblattes?

Gruß
Enzo

Phoenix

Re: Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparun

Beitragvon Phoenix » So 16.09.2018 17:59

Hallo,

für Schlitze und Aussparrungen im Mauerwerk ohne gesonderte Nachweise gibt es in der DIN EN 1996 auch eine Regelung. Dort ist es so das bei vertikalen Schlitze die Tiefe max. 30 mm (unabhängig von der Wanddicke) betragen darf. Die maximale Breite variiert und ist abhängig von der Wanddicke.

Grüße Phoenix

Enzo

Re: Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparun

Beitragvon Enzo » So 16.09.2018 21:10

Hallo,
steht dort auch, dass der Feuerwiderstand hierdurch nicht reduziert wird?

Gruß
Enzo

clammer
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Re: Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparun

Beitragvon clammer » Mo 17.09.2018 8:34

Guten Tag,
steht dort auch, dass der Feuerwiderstand hierdurch nicht reduziert wird?

Die Frage stellt eigentlich nicht, denn in EN 1996-1-1 geht es um die Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten (Eurocode 6) und in EN 1996-1-2 erfolgt die brandschutztechnische Bemessung. D. h. man muss schon die gesamte Norm anwenden und nicht nur einen Satz herauspicken.
Es geht bei zitierten Stelle auch "nur" um die Frage, ob die Schlitze mit in die Berechnung einfließen müssen oder vernachlässigt werden können.

Gruß
C. Lammer

Enzo

Re: Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparun

Beitragvon Enzo » Mo 24.09.2018 10:34

Guten Tag Hr. Lammer,

um mein Anliegen etwas genauer darzustellen, habe ich einen Link eingefügt.
https://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/04_Merkblaetter/46453_ZdB_MB_Schlitze_150dpi_2015.pdf
Im Abschnitt 7 heißt es bezugnehmend auf die DIN EN 1996-1-1 und -2, dass der Feuerwiderstand nicht beeinträchtigt wird, wenn die Schlitze und Aussparungen ohne gesonderten rechnerischen Nachweis zulässig sind.
Ich habe die DIN EN 1996-1 nicht vorliegen.
Bei einer anderen Recherche bin ich über die o.g. Informationen gestoßen.
Für mich stellt sich die Frage, ob die o.g. Aussage zur Nichtbeeinträchtigung des Feuerwiderstandes (siehe Link Abschnitt 7) sich so in der DIN EN 1996-1 wiederfindet.

Danke im Voraus.
Gruß
Enzo

clammer
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Re: Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparun

Beitragvon clammer » Di 25.09.2018 17:13

Hallo Enzo,

die erwähnte Stelle zitiere ich der Vollständigkeit halber:
Schlitze und Aussparungen, die nach EN 1996-1-1 ohne gesonderten rechnerischen Nachweis zulässig sind, reduzieren die in den Tabellen im Anhang B von DIN EN 1996-1-2 angegebenen Feuerwiderstandsdauern nicht.

Diese Aussage ist so richtig, denn sie bezieht sich auf die Anwendung der EN 1996 (Eurocode 6) und ist daher auch nur für diesen Fall gültig. D. h. der Sachverständige, der die Bemessung nach Eurocode 6 vornimmt, kann unter bestimmten Bedingungen diese Schlitze und Aussparungen in der Berechnung außen vor lassen.
Diese Aussage bezieht sich aber nicht auf bestehende Wände oder Wände, die nicht nach Eurocode 6 bemessen wurden.

Gruß
C. Lammer

Enzo

Re: Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparun

Beitragvon Enzo » Mo 01.10.2018 16:36

Hallo Hr. Lammer,

Danke für die Antwort.

Gruß
Enzo