Automatik Türen in Flucht-und Rettungswegen.

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ajot
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Automatik Türen in Flucht-und Rettungswegen.

Beitragvon ajot » Di 03.07.2018 10:25

Für Schiebetüre in Flucht- und Rettungswegen gibt es ja eine Richtlinie AutSchR.
Wie sieht es für Brandschutztüren (Drehflügel) aus, die mit automatischen Türöffnern versehen sind? Bei Annäherung oder über Seilzug öffnet die Tür.

Fragen, die ich mir stelle:

Ist die überhaupt zulässig?
War das Anbringen der Türöffner an die Brandschutztür überhaupt zulässig?
Bei Stromausfall müsste sich die Tür ohne besonderen Kraftaufwand öffnen lassen.

Grüße

Ajot

Phoenix

Re: Automatik Türen in Flucht-und Rettungswegen.

Beitragvon Phoenix » Di 03.07.2018 18:50

Generell sind Türen mit automatischen Türöffnern in Flucht- und Rettungswegen erstmal kein Problem.
Ob das anbauen zulässig war kann so pauschal nicht beantwortet werden. Dazu müssen Sie in die Zulassung der Tür schauen. Dort wird auch bspw. die Dauerhaftigkeit beschrieben, also auf wieviel Schließvorgänge die Tür geprüft wurde.
Die Tür muss bei Stromausfall leicht mit der Hand öffenbar sein.

Grüße Phoenix

clammer
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Re: Automatik Türen in Flucht-und Rettungswegen.

Beitragvon clammer » Do 05.07.2018 16:46

Ergänzend zum Beitrag von "Phoenix":
Neben dem Antrieb ist auch eine Feststellanlage notwendig, die bei Branddetektion oder Störung (Stromausfall etc.) die Türe schließt. Dazu wird in der Regel die Energie vom Antrieb genommen und der Schließmechanismus entkoppelt. Damit lässt sich die Türe mit geringerer Kraft öffnen.
Bei Normalbetrieb dagegen muss nicht nur gegen den Türschließer sondern auch gegen den Antrieb gedrückt werden.

Gruß
C. Lammer