Frage zu Bauprojekt nach Industriebaurichtlinie NRW

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Christian Voßen

Frage zu Bauprojekt nach Industriebaurichtlinie NRW

Beitragvon Christian Voßen » Sa 14.04.2018 14:13

Hallo zusammen,

ich plane derzeit einen Gewerbehof zur Ansiedelung von Start ups oder Kleingewerbetreibenden zu bauen.

Hierbei soll sowohl eine Lagermöglichkeit wie auch eine Produktion/ Werkstatt möglich sein. Feuergefährliche Gewerbe, z.B. Lackiererrei sind nicht geplant.
Es handelt sich um Gewerbe wie Fliesenleger, Heizungsbauer, Fahrzeugbeschriftungen, Fahrzeugaufbereiter ect.
Wichtig ist, dass nicht nur ein Lager für die Firmen vorhanden ist, sondern auch eine Produktionsmöglichkeit in kleinen Rahmen besteht.
Wie müsste diese halle von Brandschutztechnischer Seite aussehen?

Es soll eine Halle entstehen die in 11 Nutzungseinheiten unterteilt wird.

Größe der Halle
Länge: 38,5m
Breite: 8m
Höhe: 4,30m
Gesamtfläche Halle: 308m2

Fläche pro Einheit: 3,5m x 8m= 28m2

Dach:
Pultdach 4 Grad Schräge
Statik ausreichend für PV Anlage

Tore:
Insg. 22 Sektionaltore mit Lichtband du Schlupftüre : BxH: 3,0m x 3,5m

Fundament: Bodenplatte aus Beton mit Industrieboden

Strom: 1 Anschluss 380V, 2x 220V

Das Skelett soll aus KVH entstehen, als Außenwand sind Sandwichpaneele geplant.

Das Gebäude soll nach Industriebaurichtlinie – IndBauR NRW erreichtet werden.
Da bei dem Gewerbehof mehrere unterschiedliche Nutzer die Halle nutzen wie muss der Brandschutz zwischen den Nutzungseinheiten (Trennwände) sichergestellt werden?
Wie muss die Außenhülle beschaffen sein?

Vielen Dank für euere Antworten



Mit freundlichen Grüßen

Christian Voßen
Kahrstr. 18
41379 Brüggen
Tel. 02157-811219
0172-9648052

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Frage zu Bauprojekt nach Industriebaurichtlinie NRW

Beitragvon clammer » Mo 16.04.2018 8:05

Guten Tag,

die Größe der Halle macht die Anwendung der IndBauRL nicht notwendig. Wenn Sie sie trotzdem anwenden wollen, benötigen Sie für die Genehmigung einen Sachverständigen für den Brandschutz gemäß BauO NRW. Der kann Ihnen gezielter helfen als eine Ferndiagnose hier im Forum.

So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, sollten Sie m. E. auch eine Ausführung nach BauO NRW in Betracht ziehen.

Die Frage der Trennung zwischen den Nutzungseinheiten ist nicht nur eine baurechtliche, sondern sollte aus versicherungs- und haftungsrechtlicher Sicht betrachtet werden. Es spielt also auch die Gestaltung der Mietverträge eine Rolle.

Gruß
C. Lammer

Christian Voßen

Re: Frage zu Bauprojekt nach Industriebaurichtlinie NRW

Beitragvon Christian Voßen » Mo 16.04.2018 9:51

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG Christian Voßen