Feuerwehrzufahrt
Verfasst: Do 09.10.2003 15:19
Hallo Forum,
folgender Sachverhalt:
Eine Eigentumswohnanlage (Neubau) mit 23 Wohneinheiten ist im Innenbereich nur über eine Zufahrt zu erreichen. Diese wurde durch
den Bauträger als Feuerwehrzufahrt deklariert. Die Feuerwehrzufahrt
führt über 2 Technikkeller. Die Feuerwehrzufahrt hat eine breite von
2,75 m. Die Zufahrt hat eine Länge von ca. 80 m.
Meine Fragen:
- Laut meinem Wissensstand sollte die Feuerwehrzufahrt eine Breite
von 3,5m haben. (oder ?) Muß ich den Bauträger dazu auffordern
den Weg entsprechend zu verbreitern ? Was ist wenn dies baulich
nicht machbar ist ?
- Feuerwehrzufahrten müssen m.E. in Brückenbauweise errichtet werden,
sofern diese über Kellerräume führen. Ist das so richtig ?
- Wer kann haftbar gemacht werden wenn durch diese Mängel ein
Feuerwehreinsatz erschwert oder gar verhindert wird ?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise und Tips.
folgender Sachverhalt:
Eine Eigentumswohnanlage (Neubau) mit 23 Wohneinheiten ist im Innenbereich nur über eine Zufahrt zu erreichen. Diese wurde durch
den Bauträger als Feuerwehrzufahrt deklariert. Die Feuerwehrzufahrt
führt über 2 Technikkeller. Die Feuerwehrzufahrt hat eine breite von
2,75 m. Die Zufahrt hat eine Länge von ca. 80 m.
Meine Fragen:
- Laut meinem Wissensstand sollte die Feuerwehrzufahrt eine Breite
von 3,5m haben. (oder ?) Muß ich den Bauträger dazu auffordern
den Weg entsprechend zu verbreitern ? Was ist wenn dies baulich
nicht machbar ist ?
- Feuerwehrzufahrten müssen m.E. in Brückenbauweise errichtet werden,
sofern diese über Kellerräume führen. Ist das so richtig ?
- Wer kann haftbar gemacht werden wenn durch diese Mängel ein
Feuerwehreinsatz erschwert oder gar verhindert wird ?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise und Tips.