Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
B Hujer
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Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter

Beitragvon B Hujer » Fr 16.02.2018 10:07

Aktuell gibt es intern im Büro die Diskussion über die Zulassung von vertikalen Türöffnern (Einhandbedienung) und Schwenk-Türwächtern.

Nun ist die Frage, haben die Schwenk-Türwächter ebenfalls die Zulassung nach EN 179 und können verwendet werden, oder nicht?

Vielen Dank für eure Hilfe und schon mal ein schönes Wochenende

clammer
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Re: Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter

Beitragvon clammer » Fr 16.02.2018 10:38

Guten Tag,

alle Türwächter fallen nicht unter die EN 179. Diese regelt Beschläge.

Nach Überwiegender Auffassung der Fachwelt sind die Türwächter zum Schwenken nicht zulässig.
Ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen mechanisch verschlossen, muss sie ohne Hilfsmittel offenbar sein (Antipanik-Schloss, Panikstange, Antipanik-Treibriegel etc.).
Ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen elektrisch verschlossen, muss das Verriegelungssystem der "Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen EltVTR" des DIBt entsprechen und zugelassen (AbZ) sein.

Gruß
C. Lammer

P.S.: DIN EN 179 ist in Deutschland nicht bauaufsichtlich eingeführt.

B Hujer
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Re: Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter

Beitragvon B Hujer » Fr 16.02.2018 12:33

Vielen Dank für die Rückmeldung Herr Lammer.

Wie sieht es bei den Schwenk-Wächtern mit Bestandsschutz aus?

clammer
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Re: Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter

Beitragvon clammer » Fr 16.02.2018 16:14

Ich sehe hier keinen Bestandsschutz, weil die Türwächter m. E. nie baurechtskonform waren.

Gruß
C. Lammer

(P. S.: "Bestandsschutz" ist eine rein baurechtliche Fragestellung.)