Aktuell gibt es intern im Büro die Diskussion über die Zulassung von vertikalen Türöffnern (Einhandbedienung) und Schwenk-Türwächtern.
Nun ist die Frage, haben die Schwenk-Türwächter ebenfalls die Zulassung nach EN 179 und können verwendet werden, oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe und schon mal ein schönes Wochenende
Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter
Re: Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter
Guten Tag,
alle Türwächter fallen nicht unter die EN 179. Diese regelt Beschläge.
Nach Überwiegender Auffassung der Fachwelt sind die Türwächter zum Schwenken nicht zulässig.
Ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen mechanisch verschlossen, muss sie ohne Hilfsmittel offenbar sein (Antipanik-Schloss, Panikstange, Antipanik-Treibriegel etc.).
Ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen elektrisch verschlossen, muss das Verriegelungssystem der "Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen EltVTR" des DIBt entsprechen und zugelassen (AbZ) sein.
Gruß
C. Lammer
P.S.: DIN EN 179 ist in Deutschland nicht bauaufsichtlich eingeführt.
alle Türwächter fallen nicht unter die EN 179. Diese regelt Beschläge.
Nach Überwiegender Auffassung der Fachwelt sind die Türwächter zum Schwenken nicht zulässig.
Ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen mechanisch verschlossen, muss sie ohne Hilfsmittel offenbar sein (Antipanik-Schloss, Panikstange, Antipanik-Treibriegel etc.).
Ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen elektrisch verschlossen, muss das Verriegelungssystem der "Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen EltVTR" des DIBt entsprechen und zugelassen (AbZ) sein.
Gruß
C. Lammer
P.S.: DIN EN 179 ist in Deutschland nicht bauaufsichtlich eingeführt.
Re: Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter
Vielen Dank für die Rückmeldung Herr Lammer.
Wie sieht es bei den Schwenk-Wächtern mit Bestandsschutz aus?
Wie sieht es bei den Schwenk-Wächtern mit Bestandsschutz aus?
Re: Zulassung Einhand- und Schwenk-Türwächter
Ich sehe hier keinen Bestandsschutz, weil die Türwächter m. E. nie baurechtskonform waren.
Gruß
C. Lammer
(P. S.: "Bestandsschutz" ist eine rein baurechtliche Fragestellung.)
Gruß
C. Lammer
(P. S.: "Bestandsschutz" ist eine rein baurechtliche Fragestellung.)