Schließzylinder in Brandschutztüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
sephiroth

Schließzylinder in Brandschutztüren

Beitragvon sephiroth » Fr 26.01.2018 21:23

Hallo an alle Mitwisser zum Thema Brandschutz.

Bei uns auf Arbeit ist letztens eine interessante Frage aufgekommen über die ich aber keine wirkliche Norm oder sonst etwas gefunden habe. An Brandschutztüren ist ja so ziemlich alles geprüft und auch oftmals die Anforderung natürlich das ein PZ-Loch durch einen Zylinder verschlossen sein muss.

Jetzt sucht man aber stellenweise vergeblich nach Zylindern die überhaupt eine Brandschutzprüfung abgelegt haben. Blindzyinder beispielsweise sind als verstellbar von 2 Herstellern erhältlich bis T90 geprüft, als Vollmaterial nur einer (Angabe ohne Gewähr aber so mal grob). Der Rest hat nie derartige Anforderungen gehabt auch im Bereich mechanischer schließzylinder mit Funtion.

Ehrlich gesagt ist das ding ja auch nur ein großer Klumpen Metall in der Tür... Was soll da schon mit passieren? bis der schmilzt hat doch alles andere lange aufgegeben. Das gleiche geht dann los bei digitalen Schließanlagen wo es heist... mein Zylinder ist geprüft und der von XY eben nicht. Nur gibt es überhaupt eine Anforderung das ein Schließzylinder welcher Art auch immer, in einer Brandschutztüre nach beispielsweise T90 geprüft sein muss?

Wenn mir dies jemand mal mit irgendeiner Norm beantworten kann oder zumindest "Es gibt da keine Anforderungen" sicher bestätigt wäre das echt mal genial. Egal was ich so gesucht habe... ich finde nämlich nichts passendes zum Thema.

Danke vorab!

clammer
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Re: Schließzylinder in Brandschutztüren

Beitragvon clammer » Mo 29.01.2018 9:52

Basis für den Einbau und den Betrieb von Feuerschutzabschlüssen sind die Zulassung (AbZ) sowie die Einbau- und Wartungsanleitung des Herstellers. Dort steht drin, was zu beachten ist.

Die Schlösser in Feuerschutzabschlüssen müssen in der Regel DIN 18250 genügen; Zylinder sind in DIN 18252 geregelt.

Es gab/gibt aber auch Fälle, wo das "Loch" auch anderweitig geschlossen werden kann, zum Beispiel mit einer Rosette. Daher bleibt nichts anders übrig, als die Einbau- und Wartungsanleitung zu konsultieren.

Gruß
C. Lammer