Ringspaltverschluss bei Ausführung nach 4.3.2 LAR
Verfasst: So 17.04.2016 14:12
Hallo,
für den Ringspaltverschluss ist nach MLAR 4.3.2 ist bei einen Ringspalt bis zu 15 mm der Einsatz von im Brandfall aufschäumenden Baustoffen möglich.
Meine Frage:
Muss der bauausführende Unternehmer hierfür eine Übereinstimmungserklärung abgeben oder reicht der Hinweis vom Unternehmer, dass er nach LAR geschottet hat?
Gruß
Enzo
für den Ringspaltverschluss ist nach MLAR 4.3.2 ist bei einen Ringspalt bis zu 15 mm der Einsatz von im Brandfall aufschäumenden Baustoffen möglich.
Meine Frage:
Muss der bauausführende Unternehmer hierfür eine Übereinstimmungserklärung abgeben oder reicht der Hinweis vom Unternehmer, dass er nach LAR geschottet hat?
Gruß
Enzo