Lagerabschnittsgröße bei Lagerung von Aerosolen
Verfasst: Mo 04.04.2016 9:48
Hallo zusammen,
laut TRGS 510 Punkt 11 dürfen bei der Einlagerung von Aerosolen die Lagermenge von max. 100t, sowie die Lagerraumfläche von 1.600m² nicht überschritten werden.
Was ist wenn ich einen Lagerraum baulich von 2.000m² habe? Muss ich bei einer Einlagerung von Aerosolen dann diesen Raum auf 1.600m² mit einer Brandwand begrenzen/ verkleinern?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Gruß aus Köln
Stephan
laut TRGS 510 Punkt 11 dürfen bei der Einlagerung von Aerosolen die Lagermenge von max. 100t, sowie die Lagerraumfläche von 1.600m² nicht überschritten werden.
Was ist wenn ich einen Lagerraum baulich von 2.000m² habe? Muss ich bei einer Einlagerung von Aerosolen dann diesen Raum auf 1.600m² mit einer Brandwand begrenzen/ verkleinern?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Gruß aus Köln
Stephan