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Lagerabschnittsgröße bei Lagerung von Aerosolen

Verfasst: Mo 04.04.2016 9:48
von SW-Colonia
Hallo zusammen,

laut TRGS 510 Punkt 11 dürfen bei der Einlagerung von Aerosolen die Lagermenge von max. 100t, sowie die Lagerraumfläche von 1.600m² nicht überschritten werden.

Was ist wenn ich einen Lagerraum baulich von 2.000m² habe? Muss ich bei einer Einlagerung von Aerosolen dann diesen Raum auf 1.600m² mit einer Brandwand begrenzen/ verkleinern?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

Gruß aus Köln
Stephan

Re: Lagerabschnittsgröße bei Lagerung von Aerosolen

Verfasst: Mo 04.04.2016 16:40
von clammer
Hallo,

steht doch eindeutig in der TRGS 510, Nr. 11.2:
(4) Lagerräume mit einer Fläche von mehr als 1.600 m2 sind voneinander durch Brandwände zu trennen


Gruß
C. Lammer