Klassifizierung von Abschlüssen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Joe

Klassifizierung von Abschlüssen

Beitragvon Joe » Mi 13.01.2016 11:19

Guten Morgen Forumuser/innen,

im Rahmen eines Projekts, beschäftige ich mich mit einer Brandschutztechnischen Bestandsaufnahme eines Gebäudes das Mitte der 60er errichtet wurde. In dessen Verlauf ist auch die Überprüfung der Feuer-bzw. Rauchschutzabschlüsse ein Thema.
Die innerhalb des Gebäude vorhandene Abschlüsse stammen zum größten Teil aus den 60-70er Jahren. Einige neuere konnten aufgrund vorhandener Zulassungsnummern bereits eingeordnet werden.
Allerdings habe ich als Quereinsteiger/Laie mit angelesenen Kenntnissen meine Probleme hinsichtlich einer Klassifizierung der älteren Türen, da diese keinerlei Kennzeichnung aufweisen.
Ich persönlich gehe davon aus das es sich um ehemals geregelte Bauprodukte handelt die nach DIN Vorgaben hergestellt wurden. Für eine genauere Klassifizierung müsste ich mich dann dementsprechend weiterführend mit den genauen Spezifikationen der Türen auseinandersetzen und mit Normen abgleichen. Ist dies soweit korrekt? Ich wäre für Anregungen dankbar.

Ergänzend habe ich Fotos zweier Abschlüsse angehängt, evtl. kann mir ja jemand bzgl. einer Einordnung, weiteren Vorgehensweise weiterhelfen.

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Mit freundlichen Grüßen

Joe

Garcos
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Re: Klassifizierung von Abschlüssen

Beitragvon Garcos » Mi 13.01.2016 13:33

Das sind Türen aus Drahtspiegelglas. Wenn das Gebäude aus den siebziger Jahren ist, sahen Brandschutztüren/Rauchschutztüren damals so aus. Manche haben keinerlei Beschilderungen, weil die Türen extra angefertigt worden sind, möglicherweise von einer örtlichen Metallbaufirma. Es wäre möglich, dass dieses Türen Bestandschutz genießen, solange an den Türen nichts verändert wird. Was heißen würde, dass die Türen immer noch von der Brandschutzbehörde als Brandschutztüren/Rauchschutztüren gesehen werden, weil sie in der Baugenehmigung so abgenommen wurden.
Bei uns, sind die Türen als T30 beim Brandschutzbehörde vermerkt.

Gruß Garcos

Joe

Re: Klassifizierung von Abschlüssen

Beitragvon Joe » Mi 13.01.2016 14:19

Schon einmal vielen Dank für deine Antwort, und den Tipp mit den Sonderanfertigungen.
Änderungen wurden an den Türen allerdings vorgenommen. Die Beschläge einiger Abschlüsse wurden ausgetauscht, was unter anderem durch die ursprünglichen höher gesetzten Befestigungspunkte ersichtlich ist. (siehe Anhang)
In diesem Fall würden Sie ja dann aber nicht mehr dem ursprünglich abgenommenen Zustand entsprechen.

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clammer
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Re: Klassifizierung von Abschlüssen

Beitragvon clammer » Mi 13.01.2016 17:59

Guten Tag,

für Rauchschutztüren gab es damals noch keine Norm und auch keine Kennzeichnung. Die Konstruktion/Ausführung richtete sich damals nach dem Baurecht bzw. den Verwaltungsvorschriften.

Anders bei den Feuerschutzabschlüssen; da müsste eigentlich auch schon damals eine Kennzeichnung erfolgt sein; wenn sie denn noch lesbar ist. So ist zum Beispiel schon in der DIN 18081 (T90-!)aus den 60-Jahren ein Kennzeichnungsschild notwendig.

Zu Ihren letzten Bild kann allerdings pauschal festgehalten werden, dass, wenn man "Durchgucken" kann, die Türe so nicht in Ordnung ist.

Im Zweifelsfall bleibt noch die Möglichkeit, sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen.

Gruß
C. Lammer

Garcos
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Re: Klassifizierung von Abschlüssen

Beitragvon Garcos » Do 14.01.2016 10:02

Vielleich interessant für ältere Türen und nochmal für neuere Türen.

Gruß Garcos
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