2. Fluchtweg für Nebenraum im Spitzboden
Verfasst: Mi 25.11.2015 11:31
Hallo Zusammen,
es geht bei mir um folgende Fragestellung.
In unserem 5.Parteienhaus von 1948 - alles Etagenwohnungen gibt es über der Dachgeschosswohnung einen Spitzboden, der ausgebaut wurde. Dieser ist nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet, da die Raumhöhe dies nicht zulässt. Dieser Raum wird derzeit als Hobbyraum genutzt und ist somit wohl als Nebenraum zu definieren. Der Zugang erfolgt über eine Treppe (keine Einschubtreppe ohne Tür vor dieser Treppe) über den Flur der Dachgeschosswohnung ( Flur liegt innerhalb der Wohnung und es gibt keinen zweiten Zugang zum Spitzboden)
Muss für diesen Raum ein 2. Fluchtweg hergestellt werden, auch wenn es nur ein Nebenraum ist. Und falls ja, wie ist vorzugehen solange es diesen nicht gibt ( zu Verschließen / nicht nutzbar machen )
Die Wohnung ist vermietet und die WEG hat keine Kontrolle wie der Spitzboden derzeit wirklich genutzt wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
es geht bei mir um folgende Fragestellung.
In unserem 5.Parteienhaus von 1948 - alles Etagenwohnungen gibt es über der Dachgeschosswohnung einen Spitzboden, der ausgebaut wurde. Dieser ist nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet, da die Raumhöhe dies nicht zulässt. Dieser Raum wird derzeit als Hobbyraum genutzt und ist somit wohl als Nebenraum zu definieren. Der Zugang erfolgt über eine Treppe (keine Einschubtreppe ohne Tür vor dieser Treppe) über den Flur der Dachgeschosswohnung ( Flur liegt innerhalb der Wohnung und es gibt keinen zweiten Zugang zum Spitzboden)
Muss für diesen Raum ein 2. Fluchtweg hergestellt werden, auch wenn es nur ein Nebenraum ist. Und falls ja, wie ist vorzugehen solange es diesen nicht gibt ( zu Verschließen / nicht nutzbar machen )
Die Wohnung ist vermietet und die WEG hat keine Kontrolle wie der Spitzboden derzeit wirklich genutzt wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!