2. Fluchtweg für Nebenraum im Spitzboden

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Sonnenkind

2. Fluchtweg für Nebenraum im Spitzboden

Beitragvon Sonnenkind » Mi 25.11.2015 11:31

Hallo Zusammen,

es geht bei mir um folgende Fragestellung.

In unserem 5.Parteienhaus von 1948 - alles Etagenwohnungen gibt es über der Dachgeschosswohnung einen Spitzboden, der ausgebaut wurde. Dieser ist nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet, da die Raumhöhe dies nicht zulässt. Dieser Raum wird derzeit als Hobbyraum genutzt und ist somit wohl als Nebenraum zu definieren. Der Zugang erfolgt über eine Treppe (keine Einschubtreppe ohne Tür vor dieser Treppe) über den Flur der Dachgeschosswohnung ( Flur liegt innerhalb der Wohnung und es gibt keinen zweiten Zugang zum Spitzboden)

Muss für diesen Raum ein 2. Fluchtweg hergestellt werden, auch wenn es nur ein Nebenraum ist. Und falls ja, wie ist vorzugehen solange es diesen nicht gibt ( zu Verschließen / nicht nutzbar machen )
Die Wohnung ist vermietet und die WEG hat keine Kontrolle wie der Spitzboden derzeit wirklich genutzt wird.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

clammer
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Re: 2. Fluchtweg für Nebenraum im Spitzboden

Beitragvon clammer » Do 26.11.2015 9:38

Guten Tag,

so wie Sie den Sachverhalt beschreiben ist die Nutzung als "Hobbyraum" oder ähnliches nicht zulässig.
Das Baurecht kennt nur Aufenthaltsräume oder Räume, die keine Aufenthaltsräume sind. Dies hat nichts mit der dort verbrachten Zeit zu tun.

Die Nutzung des Spitzbodens als Aufenthaltsraum ("Hobbyraum") würde nicht nur die Frage der Fluchtweg betreffen, sondern auch die der Decke zwischen Wohnung und Spitzboden.

Wenn die Deckenhöhe nicht ausreicht, sehe ich auch schlechte Chancen auf eine Baugenehmigung, die man für die Nutzungsänderung bräuchte.

Gruß
C. Lammer