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grenzbebauung mit brandwand
Verfasst: Di 29.09.2015 10:37
von steffi148
Hallo
Ich bin neu hier und brauche Bitte Hilfe.
Mein Freund und ich wollen gerne ein Einfamilienhaus bauen und haben ein wenig Ärger mit dem Bauamt.
Wir wollen in Sachsen - Anhalt bauen.
Das Haus soll etwa 1m neben der Grundstücksgrenze gebaut werden.
Nun das Problem: An der Grundstücksgrenze steht bereits eine Garage des Nachbarn ("Bretterschuppen"). Da diese Garage länger als 9 m ist (9,45 m) müssten wir eigentlich 5m Abstand halten wegen Brandschutz.
Dies ist aber nicht möglich.
Nun meine Frage: Können wir ca 1m neben der Grundstücksgrenze bauen, wenn die Außenwand eine Brandschutzwand ist und sich in dieser Wand weder ein Fenster noch eine Tür befindet?
Re: grenzbebauung mit brandwand
Verfasst: Di 29.09.2015 17:23
von clammer
Guten Tag,
zunächst einmal muss jeder seine Abstandsflächen auf seinem Grundstück einhalten. Insofern braucht Sie die Garage des Nachbarn nicht zu kümmern. Es sei denn, auf Ihrem Grundstück ist eine Grundschuld eingetragen, die dem Nachbarn den 5 m Abstand auf Ihrem Grundstück zusichert.
Mit Ihrem Wohngebäude (nicht mit einer Garage) müssen Sie aus Gründen des Brandschutzes einen Abstand von 2,5 m zur Grundstückgrenze einhalten (§29 Absatz 2 Nr. 1 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt BauO LSA).
Der Nachbar wiederum muss seine 2,5 m auf seinem Grundstück einhalten. Für Kleingaragen gibt es Ausnahmen; diese können meist direkt bis an die Grenze gebaut werden.
Können Sie die 2,5 m Abstand nicht einhalten, muss die Gebäudeabschlusswand als Brandwand ausgeführt werden; für Gebäude wie ein Einfamilienhaus gibt es Erleichterungen. Ggf. kann man auch feststehende Glaselemente und Türen einbauen; dies ist aber eine Kosten-Nutzen-Abwägung.
Hier ist Ihr Entwurfsverfasser (Architekt) gefragt, Sie adäquat zu beraten.
Allerdings sind neben de Brandschutz auch die Abstandsflächen nach § 6 BauO LSA und damit in Verbindung der Bebauungsplan zu beachten. Auch hier kann Ihnen Ihr Entwurfsverfasser weiterhelfen.
Gruß
C. Lammer
P.S. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Re: grenzbebauung mit brandwand
Verfasst: Fr 02.10.2015 9:25
von steffi148
Genau dieser Meinung bin ich ja auch.
Aber das Bauamt genehmigt unseren Bauantrag auch mit einer Brandwand nicht. Eine schriftliche Ablehnung habe ich aber auch nicht bekommen. Leider helfen die im Bauamt uns aber auch nicht weiter.Sie könnten uns ja sagen was gemacht werden müsste,damit der Antrag genehmigt werden würde. Aber sie stellen sich auf stur. Das einzige was sie sagen ist, dass die Garage vom Nachbarn abgerissen werden könnte und dann gäbe es kein Problem mit der Genehmigung.
Was können wir nun unternehmen,damit unser Bauantrag genehmigt wird. Denn laut Gesetz ist es möglich ein Wohngebäude näher an die Grundstücksgrenze zu bauen wenn die Außenwand eine Brandwand ist.
Re: grenzbebauung mit brandwand
Verfasst: Fr 02.10.2015 10:08
von clammer
Guten Tag,
wir können und dürfen hier im Forum keine Rechtsberatung machen; dies ist mit den wenigen Informationen auch nicht möglich.
Wenn Ihr Entwurfsverfasser (Architekt) seinen Antrag für rechtskonform hält und es dieser auch ist, darf die Bauaufsicht den Antrag auch nicht verweigern. Bei Uneinsichtigkeit kann man noch versuchen, an "höherer Stelle" (z. B. Bürgermeister) etwas zu bewirken; ansonsten helfen leider nur noch die Rechtsmittel - sprich, Sie brauchen einen Anwalt für Bau- und Planungsrecht.
Gruß
C. Lammer