Überprüfung Feuerschutztüren
Verfasst: Di 15.09.2015 11:49
Liebe Forum-Leser/innen,
leider kann ich derzeit nicht die belastbare, rechtliche Grundlage für die Überprüfung der Feuerschutztüren finden. Speziell geht es um T30 Türen. In welchen Intervallen muss diese Tür (und die anderen Türen) geprüft werden? Auch jährlich? Steht wo?
In der ArbStättV § 53 steht das Sicherheitseinrichtungen (leider wird in der beispielhaften Aufzählung nicht das Wort "Tür"genannt) mind. jährlich zu prüfen sind. Viele Hersteller weisen auch darauf hin, reicht für die bei mir erforderliche Erklärung aber nicht aus.
leider kann ich derzeit nicht die belastbare, rechtliche Grundlage für die Überprüfung der Feuerschutztüren finden. Speziell geht es um T30 Türen. In welchen Intervallen muss diese Tür (und die anderen Türen) geprüft werden? Auch jährlich? Steht wo?
In der ArbStättV § 53 steht das Sicherheitseinrichtungen (leider wird in der beispielhaften Aufzählung nicht das Wort "Tür"genannt) mind. jährlich zu prüfen sind. Viele Hersteller weisen auch darauf hin, reicht für die bei mir erforderliche Erklärung aber nicht aus.