Nachträgliche Einbauten (Wände + Türen) im Fluchtwegbereich

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BSB

Nachträgliche Einbauten (Wände + Türen) im Fluchtwegbereich

Beitragvon BSB » Fr 07.08.2015 10:13

Hallo @ all,
ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage.

Kurz zu meiner Person und meinem Anliegen:
Ich bin von meinem Arbeitgeber als BSB benannt worden und nehme diese Tätigkeit auch seit einiger Zeit wahr.
In unserem Unternehmen befinden sich mehrere Großraumbüros, welche im einzelnen einen eigenen Brandabschnitt bilden und mit entsprechenden (im Brandfall) selbstschließenden Brandabschnittstüren ausgestattet sind. Laut Planung sollen in der nächsten Zeit in den einzelnen Großraumbüros Trockenbauwände und Türen eingezogen werden, welche sich dann im Fluchtwegbereich befinden würden.

Ich bin nun beauftragt worden zu prüfen, ob dies zulässig ist und wenn "Ja", welche Vorschriften genau eingehalten werden müssten. Mir ist schon bewusst, dass hier nur Materialien eingesetzt werden dürfen, welche schwer entflammbar sind, die Rettungs/Fluchtwegbreite (in meinem vorliegenden Fall) von 1,20mtr. nicht unterschritten werden darf und die Fluchtwegbeschilderung evtl. erweitert werden muss.

Meine konkrete Frage dazu wäre, was man bei Ausführung solcher geplanten Trennwände und Türen für Vorschriften einhalten muß.
Da jedes Großraumbüro schon einen eigenen Brandabschnitt bildet, dürften hierbei auch "einfache" (Schwenk)Türen verwendet werden, welche sich im Idealfall in beide Richtungen öffnen lassen?
Wenn "Ja", dürften diese Türen dann auch aus Vollglaselementen bestehen?
Ich selber gehe davon aus, dass Türen, welche sich im Fluchtweg befinden, sich auch immer in Fluchtrichtung öffnen lassen müssen?!!

Oder sind solche "einfachen" Trenntüren im Fluchtwegbereich nicht zulässig, da diese einen T30 Standard (oder höher) haben sollten und (über die installierten Rauchmelder) an die BMZ angebunden werden müssen.

Über eine Rückmeldung, bzw. eine aussagekräftige Information wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus
BSB

clammer
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Re: Nachträgliche Einbauten (Wände + Türen) im Fluchtwegbere

Beitragvon clammer » Fr 07.08.2015 15:36

Guten Tag,

leider Ist Ihre Frage sehr allgemein gehalten und ohne Zeichnung nur schwer zu nachzuvollziehen.

Grundsätzlich ist das Baurecht Ländersache; es ist also neben der Baugenehmigung auch die Bauordnung des betreffenden Bundeslandes einzuhalten.

Es kommt auch weniger auf die Brandabschnitte, sondern auch die Nutzungseinheiten an. Auch die Gebäudehöhe spielt bei den Anforderungen eine Rolle.

Vielleicht könnten Sie einen Plan oder eine Skizze hochladen und das Bundesland angeben?

Gruß
C. Lammer