wir, berliner tischlerei, möchten wissen, ob wir bei einer T30-tür ein eingesetztes lüftungsgitter ersetzen können, indem wir mit feuerfestem material füllen und beidseitig 1mm edelstahlblech aufsetzen (schraubverbindung), ohne das die tür ihre klassifizierung verliert ?
benötigen wir hierfür auszerdem die genehmigung d. türenherstellers ?
schon jetzt ein dickes danke
