wir lassen gerade von einer externen Firma neue Flucht- und Rettungspläne erstellen. Die Firma hat mich jetzt darauf hingewiesen das die Beschilderung unserer Fluchtwege betreffend der Richtungsanzeige nicht mehr zeitgemäß wäre.
Beispiel: wir haben viele Flure die um die Ecke (z.B. nach rechts) in einen anderen Flur führen. Die Flure sind getrennt durch eine Zwischentür. Wir haben zur Zeit über der Zwischentür ein
Fluchtwegschild mit einem Richtungspfeil nach rechts. Die Firma meint über der Tür müsste ein Fluchtwegschild mit einen Richtungspfleil nach geradeaus angebracht sein. (sprich - in den nächsten Raum/Flur). Dort angekommen (man geht dann also durch die Zwischentür) müsste man sich neu orientieren und den weiteren Schildern folgen.
Kennt einer irgendwelche Normen, Richtlininen etc. die das regeln. In der ASR A1.3 oder A2.3 ist das meiner Meinung nach nicht geregelt. Und ... welches Schild kommt über die Notausgangstür.
Pfleilrichtung nach unten oder nach geradeaus? Wurde das Thema im Forum schon mal besprochen? Hat einer Erfahrung oder nähere Info. Ich habe keine Lust das halbe Gebäude neu zu beschildern wenn ich nicht muss.
Ich habe mal eine kleine Skizze beigefügt um das näher zu verdeutlichen (hoffe ich zumindest mal)
Grüße vom "Feuermelder"
