Hallo,
ich habe eine Frage zu einem notwendigen Flur in einem Bürogebäude.
Im notwendigen Flur sollen dauerhaft Stehtische und hohe Stühle der Baustoffklasse B1 stehen.
Die Fluchtwegbreite von 1,25m wird trotzdem eingehalten.
In der niedersächsischen Bauordnung steht:
Sofern Rettungswege über diese Flure führen, handelt es sich um notwendige Flure (§ 36). Sie müssen so ausgebildet sein, dass sie ausreichend lange Schutz gegen Feuer, Rauch und strahlende Wärme bieten.
In der Durchführungsverordnung §17 steht:
In notwendigen Fluren müssen:
1. Putze, Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben.
Zu der Möblierung sagt steht dort nichts.
Es besteht natürlich die Vermutung, wenn der die Durchführungsverordnung immer nichtbrennbare Baustoffen
fordert, auch die o.g. B1-Möblierung nicht zulässig ist.
Wie ist die Fachmeinung zu der o.g. Möblierung in einem notwendigen Flur?
Ist die Aufstellung zulässig?
Gruß
Enzo
Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Siehe:
www.agbf.de/pdf/2014-5_Brandlasten%20in ... swegen.pdf
als Richtwert, oder Brandschutzdienststelle des Landkreises nachfragen.
Garcos
www.agbf.de/pdf/2014-5_Brandlasten%20in ... swegen.pdf
als Richtwert, oder Brandschutzdienststelle des Landkreises nachfragen.
Garcos
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Vielen Dank.
Das ist eine gute Ausgangsbasis für die weitere Abstimmung.
Gruß
Enzo
Das ist eine gute Ausgangsbasis für die weitere Abstimmung.
Gruß
Enzo
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Hallo,
gemäß dem o.g. Dokument des AGBF (Seite 3) können die Stehtische geduldet werden, wenn die Rettungswegbreite eingehalten wird.
Gemäß Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung müssen notwendige Flure mind. 1,25m breit sein.
Durch die Stehtische ist die Durchgangsbreite auf 1,20m eingeschränkt.
Ist die Aufstellung trotzdem zulässig?
Gruß
Enzo
gemäß dem o.g. Dokument des AGBF (Seite 3) können die Stehtische geduldet werden, wenn die Rettungswegbreite eingehalten wird.
Gemäß Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung müssen notwendige Flure mind. 1,25m breit sein.
Durch die Stehtische ist die Durchgangsbreite auf 1,20m eingeschränkt.
Ist die Aufstellung trotzdem zulässig?
Gruß
Enzo
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Hallo,
die Frage ist was steht im genehmigten Brandschutzkonzept? In unserem BSK der Bettenhäuser ist zum beispiel geregelt, dass die notwendigen Flure frei von Brandlasten sein müssen. Sollten Möbel abgestellt werden, müssen diese nicht Brennbar sein oder wenn sie Brennbar sind den Nachweis führen das sie ohne starke Rauchentwicklung brennen.
Weiterhin könnte man je nach qm Zahl des Verwaltungsflur prüfen ob man das BSK umschreibt und diese als eine Nutzungseinheit meldet.
Dies haben wir im Verwaltungsbereich unserer Klinik gemacht. Dann sind die Flure keine Notwendigen Flure mehr und dürfen auch mit Brandlasten belegt werden.
Gruß
Frank
die Frage ist was steht im genehmigten Brandschutzkonzept? In unserem BSK der Bettenhäuser ist zum beispiel geregelt, dass die notwendigen Flure frei von Brandlasten sein müssen. Sollten Möbel abgestellt werden, müssen diese nicht Brennbar sein oder wenn sie Brennbar sind den Nachweis führen das sie ohne starke Rauchentwicklung brennen.
Weiterhin könnte man je nach qm Zahl des Verwaltungsflur prüfen ob man das BSK umschreibt und diese als eine Nutzungseinheit meldet.
Dies haben wir im Verwaltungsbereich unserer Klinik gemacht. Dann sind die Flure keine Notwendigen Flure mehr und dürfen auch mit Brandlasten belegt werden.
Gruß
Frank
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Hallo,
eine Änderung des Brandschutzkonzeptes ist nicht möglich.
Ich habe mich zu dem Thema noch einmal belesen.
Gemäß Durchführungsverordnung zur LBO Niedersachsen muss der notwendige Flur 1,25m breit sein.
Die ASR 2.3 Punkt 5 Absatz 3 verlangt nur eine Lichte Fluchtwegbreite von 1,20m bis 200 Personen.
Meine Verständnisfrage:
Wie groß muss die Rettungswegbreite neben den Stehtischen sein?
1,25m oder 1,20m?
Gruß
Enzo
eine Änderung des Brandschutzkonzeptes ist nicht möglich.
Ich habe mich zu dem Thema noch einmal belesen.
Gemäß Durchführungsverordnung zur LBO Niedersachsen muss der notwendige Flur 1,25m breit sein.
Die ASR 2.3 Punkt 5 Absatz 3 verlangt nur eine Lichte Fluchtwegbreite von 1,20m bis 200 Personen.
Meine Verständnisfrage:
Wie groß muss die Rettungswegbreite neben den Stehtischen sein?
1,25m oder 1,20m?
Gruß
Enzo
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Ist es nicht so, dass die Landesbauordnung für Neubauten anzuwenden ist, und nicht für Bestandsbauten?
Gruß Garcos
Gruß Garcos
Re: Notwendiger Flur - Möbelierung, Baustoffklasse B1
Der Bereich wurde vor einiger Zeit umgebaut. Hier gilt die aktuelle LBO Niedersachsen. ...aber was ist die korrekte Rettungswegbreite?
Gruß Enzo
Gruß Enzo