Die Rauchschutztüre hat solange Bestandsschutz, solange diese ihre Funktion erfüllt. In der Regel sind die Türen sehr alt (wie Ihre auch: über 30 Jahre) und meist ist die Funktion (Schließfunktion, nicht zugelassene Änderungen - z.B. Einbau eines Panikschlosses mit Deaktivierung der untern und oberen Verriegelung, zu großer Spalt zwischen Türoberkante und Zargenunterkante, Zerstörung des Türblattes in Bodennähe, uvm.) nicht mehr gegeben. Zudem ist zwar die Türe zugelassen, jedoch der Einbau evtl. nicht. Zur damaligen Zeit konnte noch jeder eine Brandschutztür einbauen - die Ergebnisse sind z.T. haaresträubend. Insofern sind diese Türen in besonderm Maße zu überprüfen. Meine Erfahrung zeigt, daß die meisten Türen diesen Alters (insbesondere in Produktionsstätten) den Brandschutzanforderungen in der Praxis nicht mehr standhalten.
Prüfen Sie zumindest bspw. folgende Mindestbedingungen:
- einwandfrei Schließfunktion aus kleinem und großen Öffnungswinkel ("sanftes" Schließen der Türe, Einfallen des Schlosses)
Meist sind die Schlösser ausgetauscht worden. Siehe hierzu folgenden Artikel
http://www.wik.info/wik/news/voll/1002017.html (Absatz: Austausch von Schlössern in Brand- und Rauchschutztüren)
- Abschottung Zarge - Wand, d.h. keine Lücke zwischen Wand und Zarge.
- Befestigung der Zarge. Damals verwendete man häufig Z-Zargen mit einer punktgeschweißten Gegenzarge. Vielleicht ist dies hier der Fall. Die Schweißpunkte sollten aufgrund des Alters zumindest nicht gebrochen sein.
Für weitere Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung. Die Herstellerfirmen geben nach meiner Erfahrung auch gerne Auskunft.