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Brandfallsteuerung Aufzug
Verfasst: Di 27.01.2015 15:07
von Schoenbrunner
Hallo, ich sitze gerade über einem BSK zur Sanierung eines Hotels mit mehr als 60 Betten. Das Hotel wurde vor ca. 15 - 20 Jahren gebaut. Im Gebäude wird brandschutztechnisch nachgerüstet. Das Gebäude hat einen Aufzug. Im BSK steht, dass eine Brandfallsteuerung nicht nachgerüstet werden muss, weil in der damals gültigen GastBauV dies auch nicht gefordert war.
Ich dachte, bei wesentlichen Sanierungen ist der aktuelle Stand der Vorschriften anzuwenden.
Wer kann mir hier eine verbindliche Auskunft geben?
Danke
Re: Brandfallsteuerung Aufzug
Verfasst: Di 27.01.2015 18:23
von clammer
Hallo,
soweit es sich bei der Sanierung/Nachrüstung um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt, sind die aktuellen Rechtsvorschriften zu beachten. In diesem Fall fordert zum Beispiel die Beherbergungsstättenverordnung eine Brandfallsteuerung für die Aufzüge. Abweichungen vom geltenden Recht sind als solche explizit zu benennen und müssen von der Baubehörde genehmigt werden.
Anders sieht der Fall aus, wenn es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt. Wird der Aufzug auch "angepackt", ist meines Erachtens eine Brandfallsteuerung notwendig.
Ist auch das nicht der Fall, kommen wir in den Bereich der Betreiberverantwortung und des Zivilrechts. Und der wird sich im Zweifelsfall fragen lassen müssen, warum sein Hotel in diesem Punkt nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügt.
Gruß
C. Lammer
Re: Brandfallsteuerung Aufzug
Verfasst: Do 29.01.2015 19:13
von Schoenbrunner
Danke für die Antwort!
Heinz