Dämmung von Dächer nach Hessische-Hochhaus-Richtlinie
Verfasst: Di 25.11.2014 12:48
Nach Kap. 3.5 Satz 2 der Hessichen-Hochhaus-Richtlinie vom Dez. 2013 darf die Dachhaut (inkl. Dämmung?) aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn sie mit einer mindestens 5 cm dicken Schicht aus mineralischen Baustoffen dauerhaft bedeckt ist.
Nur die BAUTEILE der Dächer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Gild die Dämmung zu den Bauteilen eines Daches, oder sind hier nur die tragenden Bauteile gemeint.
Kann die Dämmung zur Dachhaut gezählt werden?
Gibt es hirzu eine Auslegung der H-HHR ?
Nur die BAUTEILE der Dächer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Gild die Dämmung zu den Bauteilen eines Daches, oder sind hier nur die tragenden Bauteile gemeint.
Kann die Dämmung zur Dachhaut gezählt werden?
Gibt es hirzu eine Auslegung der H-HHR ?