Einbau Brandschutztür / Sanierung eines Dachfußboden

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Sebastian

Einbau Brandschutztür / Sanierung eines Dachfußboden

Beitragvon Sebastian » Mi 29.10.2014 12:33

Brandschutz und Fußbodenbeschaffung 2014 Stieglitz.JPG
Brandschutz und Fußbodenbeschaffung 2014 Stieglitz.JPG (52.29 KiB) 9334 mal betrachtet
Hallo,

ich bin neu hier und habe mich angemeldet weil ich sachkundiges Feedback benötige. In unserem Haus ist vor einiger Zeit das Dach saniert worden (Altbau/Denkmalschutz) Als Miteigentümer haben wir bei der Hausverwaltung moniert, das es zur Trennung vom Dachboden zum Treppenhaus keine geeignete Schutztür (Brand und/ oder Rauchschutztür) gibt.
Nun wurde diese meiner Meinung nach unsachgemäß eingebaut. Der Türrahmen der Eisentür setzt jetzt auf dem Holzfußboden auf und nicht auf einer Steinschwelle. Durch die Sanierung ist der Fußboden 30 cm höher gekommen, meines Erachtens ist auch kein geeignetes Bodenmaterial verwendet worden (Press Spanplatten), die also hoch brennbar sind. Was können wir tun? Wie kommen wir an die Adresse eines Wuppertaler Sachverständigen? In den Baubeschreibungen der Türenhersteller wird für einen Laien das Thema nur für die Türbeschaffenheit erklärt nicht für das Mauerwerk.

Danke und Herzliche Gruesse
Sebastian

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Einbau Brandschutztür / Sanierung eines Dachfußboden

Beitragvon clammer » Do 30.10.2014 18:10

Hallo Sebastian,

eine Ferndiagnose ist, trotz Foto, leider nur schwer möglich, da wir hier weder die Baugenehmigung noch die örtlichen Umstände kennen. Zu jeder Brandschutztüre muss es aber (in Deutschland) einen sogenannten Verwendungsnachweis in Form einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) geben, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) erteilt wird. Hier sind die zulässigen Einbauparameter beschrieben, also zum Beispiel auch welche Wandarten und Wandstärken.
Vom Errichter, also dem, der die Türe eingebaut hat, muss dem Bauherrn mit einer Übereinstimmungserklärung bescheinigt werden, dass der Feuerschutzabschluss (so heißt die Türe in der Fachsprache) zulassungskonform eingebaut wurde. Die Übereinstimmungserklärung (Formular) findet sich am Ende der AbZ.
Dieses Dokument ist sehr wichtig. da Sie so als Laie nachweisen können, dass sie im guten Glauben von einer Fachfirma eine mängelfreie und baurechtlich korrekte Leistung erhalten haben.

Sollte für die Sanierung eine Baugenehmigung erteilt worden bzw. notwendig sein, haben Sie auch die Möglichkeit, den Architekten bzw. den Fachplaner "Brandschutz" in Anspruch zu nehmen. Auch der Architekt schuldet Ihnen eine mängelfreie Leistung.

Sachverständige für Brandschutz gibt es auch direkt in Wuppertal, einfach einmal im (Online-)Telefonbuch unter Brandschutz -> Ingenieurbüros nachschauen.


Gruß
C. Lammer