Hallo Herr/Frau

schmidtskats,
Folgendes habe ich dazu gefunden:
2. Rettungsweg Zusätzliche Ausgänge,
- Notausgänge, Notausstiege, Rettungsbalkone in Verbindung mit Zugängen und Zufahrten für die Feuerwehr
- Zusätzliche Treppen, Treppenräume oder Rettungstunnel.
- Zusätzliche Rettungsmöglichkeiten Sprungtuch, Außenleitern mit Rückenschutz, Endlosleitern, Hochretter, Rettungsschlauch, Hubschraubereinsatz.
Feuertreppen und Feuerleitern.
Abgesehen davon, dass Feuertreppen und Feuerleitern architektonisch nicht gerade vorteilhaft wirken, stellen sie meistens eine Notlösung dar, die eigentlich nur bei bestehenden Gebäuden,
wenn der zweite Rettungsweg fehlt eingerichtet werden sollten. Bei Neubauten sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass der zweite Rettungsweg in anderer Weise sichergestellt wird. Es ist auch zu bedenken, dass insbesondere Feuerleitern nicht von allen Personen (man denke an Behinderte, alte oder kranke Menschen, Kleinkinder) gefahrlos benutzt werden können.
An Feuertreppen sind folgende Anforderungen zu stellen:
- Die Feuertreppe muss mindestens 65 cm breit sein und bis zu einer sicher begehbaren Fläche führen, von wo eine weitere Rettung gegebenenfalls mithilfe der Feuerwehr möglich ist.
- Die Feuertreppe muss aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, standsicher, witterungsbeständig und jederzeit sicher benutzbar sein.
- Die Feuertreppe muss ein Geländer von mindestens 1,1 m Höhe haben und beidseitig mit Ausnahme der Zutrittsöffnung mit Handläufen versehen sein.
- Die Treppenlauflänge sollte auf eine Geschosshöhe begrenzt sein. Das Steigungsverhältnis der Stufen muss dem der Regeltreppen entsprechen.
- Die Anordnung sollte so erfolgen, dass sie in dem Bereich von beiderseits mindestens 5 m durch Öffnungen in der Außenwand in ihrer sicheren Benutzung durch Feuer und Rauch sowie herabfallende Bauteile nicht gefährdet werden können.
- Feuertreppen als Wendeltreppen sollten nur zur Überwindung von höchstens zwei Geschossen dienen, da sie schwieriger zu begehen sind als geradläufige Treppen. Die Trittstufen von Wendeltreppen sollten eine Auftrittsbreite von mindestens 10 cm haben.
*Quelle Weka
Leider weiß ich nicht, ob das
sollte ein muss ist,

ist aber anzunehmen. Wenn dies nicht gehen sollte, dann gehe ich davon aus, dass man durch die Konstruktion der Treppe die gleichwertige Sicherheit herstellen muss.
Jetzt habe ich noch ein Hinweis gefunden und zwar die MSchulbauR,
da heißt es in 3.1.2 Anstelle eines dieser Rettunungswege darf ein Rettungsweg üner Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausweg ins Freie.
Die Gefährdung spiegelt das sollte von oben wieder.
Ich würde an Ihrer Stelle mit dem zuständigen Baurechtsamt eine Abstimmung suchen.
Hoffe geholfen zu haben
