2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
gilamonster2000
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2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

Beitragvon gilamonster2000 » Fr 26.09.2014 9:50

Laut Bauordnung braucht bekanntermaßen "jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum" zwei voneinander unabhängige Rettungswege.

Die Frage, die sich mir nun stellt, ist die: Durch die Abtrennung eines separaten Raumes für einen Copy-Shop soll dieser nur noch einen einzigen Ausgang (kein zusätzliches öffenbares Fenster), den jedoch ebenerdig direkt ins Freie, haben. Ist das zulässig? Gilt ein einzelner Raum - ohne jeden Nebenraum - auch schon als eine Nutzungseinheit?

clammer
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Re: 2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

Beitragvon clammer » Fr 26.09.2014 18:04

Hallo,

ob ein Raum eine Nutzungseinheit ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Jedoch werden aus einer Nutzungseinheit durch Trennung nicht gleich zwei. Solange also die gleiche Nutzungseinheit anstatt aus einem nun aus zwei Räumen besteht, ist dagegen nichts einzuwenden - wenn alle anderen Randbedingungen, wie zum Beispiel die Fluchtweglänge oder die Bestimmungen für Nutzungseinheiten ohne notwendigen Flur, eingehalten werden.

Gruß
C.Lammer

gilamonster2000
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Re: 2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

Beitragvon gilamonster2000 » Mo 29.09.2014 10:54

"wenn alle anderen Randbedingungen, wie zum Beispiel die Fluchtweglänge oder die Bestimmungen für Nutzungseinheiten ohne notwendigen Flur, eingehalten werden."

Hallo,
es werden zwei unterschiedliche Nutzer in den geteilten Einheiten sein, eine Verbindung ist nicht gewünscht und ehemalige 2. Fluchtweg auf einen notwendigen Flur, muss für eine Einheit entfallen. Meine Frage bezieht sich darauf, ob durch den direkten Ausgang ins Freie (ohne zusätzliches Fenster) auf den zweiten Fluchtweg evtl. verzichtet werden kann.

Welche Bestimmungen für Nutzungseinheiten ohne Notwendigen Flur meinen Sie?

clammer
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Re: 2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

Beitragvon clammer » Mo 29.09.2014 17:26

Hallo,

die Bestimmungen für Nutzungseinheiten ohne notwendigen Flur sind in Ihrem Fall ja ohne Bedeutung, da es sich um zwei Nutzungseinheiten handelt.

Ob für den einzelnen Raum auf den zweiten Fluchtweg verzichtet werden kann, lässt sich nicht pauschal sagen und ist eine Einzelfallentscheidung. Es gibt aber durchaus Baubehörden, die bei kleinen Läden dem Begehren zustimmen.

Gruß
C. Lammer

Ferdinand

Re: 2. Fluchtweg aus ebenerdigem Raum

Beitragvon Ferdinand » Fr 17.10.2014 12:03

Eine Nutzungseinheit ist definiert àls ein in sich abgeschlossener, einem bestimmten
Nutzungszweck zugeordnete Bereich.
Eine Wohnung ist eine NE, ein Laden ist eine NE...etc.
Eine NE ist bestimmt durch den Nutzer, der rechtlich die Verfügbarkeit zur Nutzung hat.
Quasi der, der die `Schlüsselgewalt hat.

Nutzungseinheiten sind getrennt voneinander (Raumabschluss), der Raumabschluss muss nicht zwingend brandschutztechnisch ausgeführt sein.
Bei Wohnungen ja, bei Läden nicht zwingend.

Die Notwendigkeit der Zahl der Rettungswege aus einer NE ergibt sich zum einen aus der Nutzung bzw. aus der Größe.

Ihre Nutzung (= Copy Shop = Laden = Verkaufsstätte) lässt als Sondernutzung eine Orientierung nach VkVO zu wie folgt:
§ 14 Ausgänge
(1) Jeder Verkaufsraum, Aufenthaltsraum und jede Ladenstraße müssen mindestens zwei Ausgänge haben, die ins Freie oder zu Treppenräumen notwendiger Treppen führen. Für Verkaufs- und Aufenthaltsräume, die eine Fläche von nicht mehr als 100 m² haben, genügt ein Ausgang.

Demnach wären für Ihren Laden bei einer Fläche von max. 100 m² nur ein Ausgang erforderlich.