Anleitern am bodentiefen Fenster
Verfasst: Mo 15.09.2014 9:40
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Interpretation des Anleiterns. Ist im §5 SächsBO "Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken" der Satz
"Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen."
so interpretierbar, daß bei einem bodentiefen Fenster, welches sich bis zum Boden öffnen läßt, auch in der Höhe des Fußbodens angeleitert werden kann?
(...um die Zu- oder Durchfahrt zu vermeiden, wenn der Fußboden in 8 m Höhe liegt.)
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
ich habe eine Frage zur Interpretation des Anleiterns. Ist im §5 SächsBO "Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken" der Satz
"Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen."
so interpretierbar, daß bei einem bodentiefen Fenster, welches sich bis zum Boden öffnen läßt, auch in der Höhe des Fußbodens angeleitert werden kann?
(...um die Zu- oder Durchfahrt zu vermeiden, wenn der Fußboden in 8 m Höhe liegt.)
Vielen Dank im voraus und viele Grüße