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Nutzungsänderung vom Produktionsgebäude in Wohnraum

Verfasst: Mo 25.08.2014 21:26
von Rob_aus_Annaberg_B.
Wir haben vor kurzem eine größere Immobilie mit fast 1500m² (5Etagen) gekauft und wollten diese zu Wohnraum umbauen (zum Teil wurde es die letzten Jahre schon als Wohnraum genutzt).
Jetzt wurde uns gesagt wir müssen da einen Bauantrag stellen für eine Nutzungsänderung und da gewisse Brandschutz Sachen beachten bei dem Ausbau.
Es gibt in dem Objekt ein Steintreppenhaus und es sollen zwei große Balkonanlagen rangebaut werden an der hinterseite vom Objekt.

Kann mir jemand sagen was da für Anforderungen gestellt werden? gibt es bei einem Altbau da Kompromisse die man eingehen kann? oder was ist wenn gewisse Sachen nicht erfüllt werden?

Re: Nutzungsänderung vom Produktionsgebäude in Wohnraum

Verfasst: Di 26.08.2014 17:30
von clammer
Hallo Rob,

da es sich wohl um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handelt, benötigen Sie für das Verfahren einen Entwurfsverfasser (vorlageberechtigter Architekt). Dieser muss ggf. einen Sachverständigen für den bautechnischen Brandschutz hinzuziehen; insbesondere dann, wenn die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung nicht eingehalten werden können; also Abweichungen beantragt werden müssen.
Ob tatsächlich auch ein Brandschutzkonzept erstellt werden muss, kann ich aus der Ferne und mit den wenigen Angaben nicht sagen.

Gruß
C. Lammer

P.S. Ggf. muss auch der Bebauungsplan geändert werden; auch dieser hat ggf. verfahrenssteuernde Wirkung.