Brandlast bei Sprinklerung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Gruenewald

Brandlast bei Sprinklerung

Beitragvon Gruenewald » Mi 21.05.2014 13:47

Hallo liebe Kollegen,

zur Zeit ist ein betreutes Unternehmen dabei einen Neubau
für Düngemittellagerung und Produktion zu erstellen. Der
Lager- und Produktionsbereich sind nicht baulich getrennt,
der gesamte Bereich wird gesprinklert. Der Brandschutz-
gutachter des Bauträgers hat die Brandlast als "hohe Brandlast"
eingestuft. Die Halle ist gesamt ca. 50 x 40 m groß und 10 m
hoch. Nun sollen nachträglich noch Leergebinde aus Kunst-
stoff und Leerpaletten aus Holz gelagert werden. Jeweils
2 LKW Ladungen. Nach Aussage des Gutachters hat dies
keinen Einfluss auf die Brandlast.

Wie seht Ihr das?

Wenn Kunststoffleergebinde und Holzpaletten brennen, kann
dann die Sprinklerung in 9 m Höhe noch etwas ausrichten?
Die Sprinklerung löst ja erst bei 70 °C aus (in 9 m Höhe), da
hat der Brand ja schon eine gewisse Höhe erreicht. Wir da
das Wasser nicht durch die RWA verdunsten?

Mit freundlichem Gruß,

Theo Grünewald

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Brandlast bei Sprinklerung

Beitragvon clammer » Mi 21.05.2014 19:00

Hallo Herr Grünewald,

die Auslegung einer Sprinkleranlage erfolgt nach CEA 4001. Entsprechend den zu löschenden Risiken wird die Anlage gemäß Anhang A klassifiziert.
Außerdem spielen u. a. Brandgefahr und Wirkfläche ein Rolle bei der Bemessung, ebenso Verpackung, Lagerhöhe etc.

Eine Antwort übersteigt deshalb den Umfang des Forums hier.

Sie sollte daher Ihre Frage mit dem Fachplaner der Sprinkleranlage klären.


Gruß
C. Lammer

Gruenewald

Re: Brandlast bei Sprinklerung

Beitragvon Gruenewald » Do 22.05.2014 15:15

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Der Auftrag ist an Minimax vergeben worden,
ich werde den Fachplaner in den nächsten Tagen
kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß,

Theo Grünewald