bezüglich einer baulichen Auflage der Wohnungseingangstüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
kronk123

bezüglich einer baulichen Auflage der Wohnungseingangstüren

Beitragvon kronk123 » Mo 20.01.2014 9:45

Hallo,

ich hätte eine Frage.., durch den umbau einer Dachspitzboden, habe unter anderem auch die Auflage vom Bauamt bekommen, dass ich die Wohnungseingangstüren meiner Nachbarn in einer Wohngemeinschaft aufrüsten muss, damit die Mindestbrandschutzanforderung erfüllt wird, die sich durch den Umbau der Dachspitzboden geändert haben. Das Gebaäde ist in Baden-Württemberg und wurde im Jahre 1900 gebaut. Ein denkmalschutz existiert auf das Gebäude nicht. Die Türen sind auch sehr alt und es wurden folgende Punke beanstandet:

>>>Alle Wohnungseingangstüren sind dichtschließend herzustellen (Türkassetten verstärken, Dichtgummi bzw. Doppelfalz
>>>anbauen, Normalverglasung mit G30 Verglasung in angeschreubtem Hartholzrahmen aufbessern).

Ich habe ein Bild angehängt, bei der man gut sehen kann, wie die Tür aussieht, wobei bei diesem Beispielbild bereits eine Zargoleiste existiert und somit Dichtschließend ist.
Da ich durch Umbau der Dachspitzboden die Kosten für alle Nachrüstungen der Wohnungseingangstüren zu tragen habe, wollte ich fragen, ob das mit den Türgläsern auf G30 zu ändern überhaupt Sinn macht, denn dadurch wird die Tür ja nicht zu einer Brandschutztür. Soweit es mir bekannt ist, müßte doch eine dichtschließende Wohnungseingangstür die generelle Anforderung erfüllen, oder habe ich da im Internet etwas falsch darüber gelesen?
Das Problem ist, dass der Aufwand und auch die Kosten diese Türgläser zu wechseln sehr hoch sind und das bei 10 Türen zugleich.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dazu mehr Information geben könntet, was alles in solch einem Fall möglich wäre und, ob es andere Möglichkeiten gibt, trotz behalten der Türgläser, die Widerstand der Gläser zu erhöhen, z.B. Brandschutzfolie oder was es auch immer für Lösungen gibt.

Vielen Dank!!!!
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clammer
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Re: bezüglich einer baulichen Auflage der Wohnungseingangstü

Beitragvon clammer » Mo 20.01.2014 17:43

So wie ich das sehe, ist man Ihnen schon entgegen gekommen.
Eigentlich müssten Sie alle Türen gegen Feuerschutzabschlüsse der Qualität T30-RS austauschen; dies geht nicht mit Nachrüsten, sondern nur mit Austausch.

Noch ein Hinweis; auch wenn er vermutlich zu spät kommt: Beim Ausbau des Spitzbodens ist es in der Regel unzumutbar, dass die Türern im Treppenraum in allen anderen, vom Umbau nicht betroffenen Etagen ausgetauscht werden müssen - gleichwohl die Maßnahme, gerade bei Treppen aus brennbaren Baustoffen, sinnvoll ist.


Gruß
C. Lammer

kronk123

Re: bezüglich einer baulichen Auflage der Wohnungseingangstü

Beitragvon kronk123 » Mo 20.01.2014 18:07

Sorry, dass ich jetzt so dusslig frage, aber habe ich jetzt richtig verstanden, dass die Wohnungseingangstüren der Nachbarn nicht erneuert werden hätten müßen, nur weil ich ein Dachspitzboden ausgebaut habe für eine Nutzungsänderung?
Ich mein, ich habe bereits zwei Untergeschosstüren von T30 RS einbauen lassen, die den Kellerraum zum Treppenhaus abtrennt und auch eine RWA eingebaut. Alles selbst bezahlen müßen, weil ich den Dachspitzboden ausgebaut habe. So hat es das Bauamt mir angesetzt. Aber das mit den Wohnungseingangstüren sind sehr schwer und auch sehr kostspielig für mich und wenn ich jetzt richtig verstanden habe, dass die eigentlich nicht als Auflage berechtig sind nur weil ich ein Dachspitzboden ausgebaut habe, dann finde ich das sehr ärgerlich.