Fehlerhafte Rohrdurchführung
Verfasst: Fr 10.01.2014 22:27
Liebe Leser,
gern hätte ich eine Einschätzung zu folgendem Problem:
Es geht um einen Neubau, Mehrfamilienhaus. Im Bereich Heizungskeller/Tiefgarage sind noch einige Rohrdurchführungen einsehbar.
Soweit ich mich als Laie eingelesen habe, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Brandabschottung bei Rohrdurchführungen möglich sind:Gemäß den Erleichterung der MLAR (sofern Voraussetzungen erfüllt) oder Produkt mit bauaufsichtlichem Prüfzeugnis verwenden (und dabei tunlichst die Anforderungen einhalten).
Wir haben nun einige Durchführungen von Heizungsrohren, bei denen die Abstände zwischen den einzelnen Rohren bzw. die Abstände der Abschottung der einzelnen Rohre weniger als 5 cm auseinander liegen. Also Erleichterung MLAR nicht zulässig. Verwendet wurden für die Rohrabschottung Conlit-Schalen (Mineralwolle). Im bauaufsichtlichen Prüfzeugnis der Conlit-Serie finde ich nun folgende Vorgabe: "Alle Schalen bzw. Matten sind mit einem verzinkten Wickeldraht d >= 6 mm mit 6 Wicklungen / lfm am Rohr zu fixieren."
Nicht eine einzige der (sichtbaren) Conlit-Schalen ist aber mit einem solchen Draht umwickelt. Die haben einfach ihre dünne silberne Schutzverkleidung und fertig. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei allen nicht-einsehbaren Rohrdurchführungen genauso verhält.
Zusätzlich gibt es zwei Fälle, wo nichtmal die Fuge zwischen Wand und Rohrschale verschlossen ist (ausgerechnet in der Schleuse der Tiefgarage).
Würde die augenscheinlich Nicht-Einhaltung des Prüfzeugnisses in zahlreichen Fällen (bei gleichzeitigem Nicht-Vorliegen der Voraussetzung für Erleichterungen der MLAR) es rechtfertigen oder sogar erfordern, sämtliche Rohrdurchführungen mit Brandschutzanforderungen im Haus nachträglich zu kontrollieren?
Oder bin ich vielleicht völlig auf dem falschen Dampfer und das ist nur ein geringfügiger Mangel? Den Bauträger habe ich bisher nur kurz darauf angesprochen und mir wurde beschieden, dass das alles abgenommen und damit in Ordnung sei.
Kann ich das Bauamt oder die Feuerwehr (Vorbeugender Brandschutz) zur Hilfe rufen?
Herzlichen Dank für alle Antworten.
gern hätte ich eine Einschätzung zu folgendem Problem:
Es geht um einen Neubau, Mehrfamilienhaus. Im Bereich Heizungskeller/Tiefgarage sind noch einige Rohrdurchführungen einsehbar.
Soweit ich mich als Laie eingelesen habe, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Brandabschottung bei Rohrdurchführungen möglich sind:Gemäß den Erleichterung der MLAR (sofern Voraussetzungen erfüllt) oder Produkt mit bauaufsichtlichem Prüfzeugnis verwenden (und dabei tunlichst die Anforderungen einhalten).
Wir haben nun einige Durchführungen von Heizungsrohren, bei denen die Abstände zwischen den einzelnen Rohren bzw. die Abstände der Abschottung der einzelnen Rohre weniger als 5 cm auseinander liegen. Also Erleichterung MLAR nicht zulässig. Verwendet wurden für die Rohrabschottung Conlit-Schalen (Mineralwolle). Im bauaufsichtlichen Prüfzeugnis der Conlit-Serie finde ich nun folgende Vorgabe: "Alle Schalen bzw. Matten sind mit einem verzinkten Wickeldraht d >= 6 mm mit 6 Wicklungen / lfm am Rohr zu fixieren."
Nicht eine einzige der (sichtbaren) Conlit-Schalen ist aber mit einem solchen Draht umwickelt. Die haben einfach ihre dünne silberne Schutzverkleidung und fertig. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei allen nicht-einsehbaren Rohrdurchführungen genauso verhält.
Zusätzlich gibt es zwei Fälle, wo nichtmal die Fuge zwischen Wand und Rohrschale verschlossen ist (ausgerechnet in der Schleuse der Tiefgarage).
Würde die augenscheinlich Nicht-Einhaltung des Prüfzeugnisses in zahlreichen Fällen (bei gleichzeitigem Nicht-Vorliegen der Voraussetzung für Erleichterungen der MLAR) es rechtfertigen oder sogar erfordern, sämtliche Rohrdurchführungen mit Brandschutzanforderungen im Haus nachträglich zu kontrollieren?
Oder bin ich vielleicht völlig auf dem falschen Dampfer und das ist nur ein geringfügiger Mangel? Den Bauträger habe ich bisher nur kurz darauf angesprochen und mir wurde beschieden, dass das alles abgenommen und damit in Ordnung sei.
Kann ich das Bauamt oder die Feuerwehr (Vorbeugender Brandschutz) zur Hilfe rufen?
Herzlichen Dank für alle Antworten.