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RWA Auslösung Frei Zugänglich

Verfasst: Di 12.11.2013 9:20
von Funkenfinger
Hallo zusammen,
ich werde immer wieder gefragt wie die Mindestabstände zu Auslöseeinrichtungen von Brandmeldeeinrichtungen sein müssem. Es geht bei uns kongret um Handmelder sowie RWA Auslöseeinrichtungen. Ich kenne das nur als frei zugänglich. Wieviel ist frei zugänglich werde ich dann gefragt.

Hat da jemand eine idee?

Im voraus Vielen Dank

mfg Uwe

Re: RWA Auslösung Frei Zugänglich

Verfasst: Di 12.11.2013 18:57
von clammer
Hallo Uwe,

ganz ehrlich; ich habe die Frage nicht recht verstanden.

Um welchen Abstand geht es (von wo nach wo)?


Gruß
C. Lammer

Re: RWA Auslösung Frei Zugänglich

Verfasst: Mi 11.12.2013 11:07
von brandschutz-dutz
Ich würde das so definieren: Gut erreichbar ist, wenn der Auslöser erstens gut zu sehen ist und zweitens ich mit dem Ellenbogen die Glasscheibe ohne Behinderung so erreichen kann, um Sie einzuschlagen.

Sobald ich einen Gegenstand bewegen muss um dies tun zu können, ist es "nicht mehr bedienbar".

Und damit auch die beratungsresistenten Kollegen daran halten, kann man den §145 StGb mal in den raum stellen :o)


Beste Grüße

Jörn Dutz