Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich kann mich an einen Referenten erinnern, ich denke es war bei den Nürnberger Brandschutztagen, der aussagte, dass das Arbeitsschutzrecht (Z.B. die ASR) vor dem Baurecht zu sehen ist.
Für mich wäre das ja auch logisch!
Ich habe da einen Beamten der mir das nicht glaubt. Wer kann mir hier nützliche Informationen oder Hinweise geben?
Gruß und Danke!
Heinz
Arbeitschutzrecht vor Baurecht?
Re: Arbeitschutzrecht vor Baurecht?
Arbeitsschutzrecht ist Bundesrecht und steht daher "über" dem Baurecht, welches "nur" Landesrecht ist; es geht also Bundes- vor Landesrecht.
D. h. aber auch, dass in der Regel die jeweils höhere Forderung zählt. Wenn also durch das Landesrecht eine Verschärfung des Bundesrechts eintritt, muss das Landesrecht umgesetzt werden.
Gruß
C. Lammer
D. h. aber auch, dass in der Regel die jeweils höhere Forderung zählt. Wenn also durch das Landesrecht eine Verschärfung des Bundesrechts eintritt, muss das Landesrecht umgesetzt werden.
Gruß
C. Lammer
Re: Arbeitschutzrecht vor Baurecht?
Hallo C. Lammer,
danke für die Antwort, die logisch ist mir auch klar sein hätte müssen
Gruß
Heinz
danke für die Antwort, die logisch ist mir auch klar sein hätte müssen

Gruß
Heinz