F90 oder nicht F90
Verfasst: Do 15.08.2013 11:19
Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich:
Ein altes Gebäude mit Stahlträgerdecke soll im OG 2 Wohneinheiten und im EG Büro (Gewerbe) beinhalten. Gesamtfläche ca 500 m². Geschosshöhe Fußboden im OG ca. bei 3,50 m Höhe. Einen Spitzboden gibt es nicht.
Das Gebäude steht in NRW.
Nun behaupte ich als aufmerksamer goggler und BauO-NRW - Leser, dass die Decke zw. OG und EG nur F30 sein muss und berufe mich auf: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=3042
Die Herren Architekt und Statiker sehen das anders und begründen das eher mit "hamwa immer schon so jemacht. dat is halt so".
Daher meine Frage: Wie sieht es denn jetzt aus in dem Fall?
Danke für vorab für Infos
folgendes Problem habe ich:
Ein altes Gebäude mit Stahlträgerdecke soll im OG 2 Wohneinheiten und im EG Büro (Gewerbe) beinhalten. Gesamtfläche ca 500 m². Geschosshöhe Fußboden im OG ca. bei 3,50 m Höhe. Einen Spitzboden gibt es nicht.
Das Gebäude steht in NRW.
Nun behaupte ich als aufmerksamer goggler und BauO-NRW - Leser, dass die Decke zw. OG und EG nur F30 sein muss und berufe mich auf: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=3042
Die Herren Architekt und Statiker sehen das anders und begründen das eher mit "hamwa immer schon so jemacht. dat is halt so".
Daher meine Frage: Wie sieht es denn jetzt aus in dem Fall?
Danke für vorab für Infos