Feuerwehrumfahrung bei zwei getrennten Grundstücken
Verfasst: Di 25.06.2013 15:51
Hallo Forum,
ich hab da mal wieder ein Problem. Beim Gespräch mit der Behörde gab es Meinungsverschiedenheiten. Grundproblem ist eine Umfahrung für die Feuerwehr bei einem Industrieobjekt. Dabei handelt es sich um ein Objekt, welches mittig auf gesamter Länge durch eine Gebäudeabschlusswand in zwei Gebäude unterteilt ist. Jeder Gebäudeteil liegt auf einem anderen Grundstück und wird von einem anderen Eigentümer betrieben. Da die Gebäude aber unmittelbar aneinandergebaut sind und zusammen (Nach dem jetzigen bauvorhaben von etwa 300m²) etwa 5.100m² Grundfläche aufweisen, fordert das Amt eine Umfahrung für die Feuerwehr. Baulich ist diese Umfahrung jedoch nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, da ja auch der Nachbar dann mit einbezogen werden muss. Ich sehe das aber so, dass ich hier zwei völlig unterschiedliche Gebäude mit zwei Eigentümern habe, die absolut nichts außer der Grundstücksgrenze miteinander zu tun haben. Damit würde für mich die Umfahrung auch wegfallen, da das betrachtete Objekt von der Feuerwehr dreiseitig erreichbar ist, eine ausreichende Brandschutztrennung besteht und es sich um zwei voneinander getrennte Gebäude handelt. Eine Umfahrung daher meiner Meinung nach unnötig. Das Amt beharrt aber auf ihrem Standpunkt, da es sich um ein zusammenhängendes Gebäude mit einer Grundfläche größer als 5.000m² handelt.
Nach Bearbeitung der MIndBauRL und des Studierens der Kommentare auf www.is-argebau.de bin ich leider nicht schlauer geworden. Habt ihr Meinungen / Erfahrungen dazu oder wie seht ihr das Problem?
Ich freu mich auch zahlreiche Meinungen.
ich hab da mal wieder ein Problem. Beim Gespräch mit der Behörde gab es Meinungsverschiedenheiten. Grundproblem ist eine Umfahrung für die Feuerwehr bei einem Industrieobjekt. Dabei handelt es sich um ein Objekt, welches mittig auf gesamter Länge durch eine Gebäudeabschlusswand in zwei Gebäude unterteilt ist. Jeder Gebäudeteil liegt auf einem anderen Grundstück und wird von einem anderen Eigentümer betrieben. Da die Gebäude aber unmittelbar aneinandergebaut sind und zusammen (Nach dem jetzigen bauvorhaben von etwa 300m²) etwa 5.100m² Grundfläche aufweisen, fordert das Amt eine Umfahrung für die Feuerwehr. Baulich ist diese Umfahrung jedoch nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, da ja auch der Nachbar dann mit einbezogen werden muss. Ich sehe das aber so, dass ich hier zwei völlig unterschiedliche Gebäude mit zwei Eigentümern habe, die absolut nichts außer der Grundstücksgrenze miteinander zu tun haben. Damit würde für mich die Umfahrung auch wegfallen, da das betrachtete Objekt von der Feuerwehr dreiseitig erreichbar ist, eine ausreichende Brandschutztrennung besteht und es sich um zwei voneinander getrennte Gebäude handelt. Eine Umfahrung daher meiner Meinung nach unnötig. Das Amt beharrt aber auf ihrem Standpunkt, da es sich um ein zusammenhängendes Gebäude mit einer Grundfläche größer als 5.000m² handelt.
Nach Bearbeitung der MIndBauRL und des Studierens der Kommentare auf www.is-argebau.de bin ich leider nicht schlauer geworden. Habt ihr Meinungen / Erfahrungen dazu oder wie seht ihr das Problem?
Ich freu mich auch zahlreiche Meinungen.