Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennholz
Verfasst: So 02.06.2013 13:08
Hallo liebe Forengemeinde, ich bräuchte bitte mal eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben im Jahr 2007 ein altes Haus, im ländl. Bereich, Bayern-Franken, Dorfmischgebiet, gekauft.
Der Vorbesitzer hatte sich im Oktober 1999 eine 2,1 t oberird. Flüssiggastank gekauft und dieser ist auch Ordnungsgemäß vom TÜV abenommen worden.
Nun ist aber folgendes...
Bisher gab es keine Probleme mit dem Nachbarn. A-B-E-R nun gibt es Probleme und ich bräuchte bitte mal eure Sachkenntnis und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Aus gegebenen Anlass haben wir nun festgestellt, dass der Flüssiggastank nur ca. 1,5 mtr. von der Grundstücksgrenze entfernt steht und NUN unser Nachbar unmittelbar AN der Grenze einen riesen Wall von Brennholz gestapelt hat, bzw. noch mehr stapeln möchte. Im Moment ist der bei 2,0-2,10 mtr. höhe und fast 14 mtr. länge mit einem Grenzabstand von nur ca 30-40 cm. Vorher nutzte der Nachbar das Grundstück nur zur anderen Nachbarseite hin zum Holz lagern und unsere Grenze war und ist immer nur mit Unkraut verwildert gewesen.
Nun ist der Mindestabstand von unserem Gastank zu brennbaren Materialeien NICHT mehr gegeben. Was nun?
Hätten wir Gewohnheitsrecht, dass man dem Nachbarn verbieten könnte dort sein Holz zu stapeln, oder könnten wir sogar verpflichtet werden den Gastank zu versetzen? Was müssten wir tun? Unternehmen? An welcher Stelle? Hätte evtl. der TÜV darauf achten müssen wegen der Abstandsfläche?
Ich bräuchte bitte einiges an Infos wenn jemand was dazu weiß. Der gute Mann ist leider nicht gerade der netteste Mensch und will immer mit dem Kopf durch die Wand und uns eben nun zubauen, dass wir keinen Einblick mehr auf sein Grundstück haben. Also, gut reden ist da leider, leider nicht unbedingt die beste Lösung.
Links am Bildrand steht der Gastank...
Folgender Sachverhalt:
Wir haben im Jahr 2007 ein altes Haus, im ländl. Bereich, Bayern-Franken, Dorfmischgebiet, gekauft.
Der Vorbesitzer hatte sich im Oktober 1999 eine 2,1 t oberird. Flüssiggastank gekauft und dieser ist auch Ordnungsgemäß vom TÜV abenommen worden.
Nun ist aber folgendes...
Bisher gab es keine Probleme mit dem Nachbarn. A-B-E-R nun gibt es Probleme und ich bräuchte bitte mal eure Sachkenntnis und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Aus gegebenen Anlass haben wir nun festgestellt, dass der Flüssiggastank nur ca. 1,5 mtr. von der Grundstücksgrenze entfernt steht und NUN unser Nachbar unmittelbar AN der Grenze einen riesen Wall von Brennholz gestapelt hat, bzw. noch mehr stapeln möchte. Im Moment ist der bei 2,0-2,10 mtr. höhe und fast 14 mtr. länge mit einem Grenzabstand von nur ca 30-40 cm. Vorher nutzte der Nachbar das Grundstück nur zur anderen Nachbarseite hin zum Holz lagern und unsere Grenze war und ist immer nur mit Unkraut verwildert gewesen.
Nun ist der Mindestabstand von unserem Gastank zu brennbaren Materialeien NICHT mehr gegeben. Was nun?
Hätten wir Gewohnheitsrecht, dass man dem Nachbarn verbieten könnte dort sein Holz zu stapeln, oder könnten wir sogar verpflichtet werden den Gastank zu versetzen? Was müssten wir tun? Unternehmen? An welcher Stelle? Hätte evtl. der TÜV darauf achten müssen wegen der Abstandsfläche?
Ich bräuchte bitte einiges an Infos wenn jemand was dazu weiß. Der gute Mann ist leider nicht gerade der netteste Mensch und will immer mit dem Kopf durch die Wand und uns eben nun zubauen, dass wir keinen Einblick mehr auf sein Grundstück haben. Also, gut reden ist da leider, leider nicht unbedingt die beste Lösung.
Links am Bildrand steht der Gastank...