Brandschutzverordnung Tiefgarage

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ju1602

Brandschutzverordnung Tiefgarage

Beitragvon ju1602 » Fr 17.05.2013 19:56

Hallo,

wir wollen in einem Mehrfamilienhaus in der Tiefgarage einen Stellplatz als geschlossene Abstellfläche einrüsten. Was müssen wir beachten materialmässig? Jeder erzählt uns was anderes (Bauaufsicht, Archictekten Handwerker). Darf Stahlblech verwendet werden? Oder MUSS das Material feuerhemmend sein? In dem Raum sollen Hartschalenkoffer, Golfcaddies etc aufbewahrt werden. Was darf auf keinen Fall gelagert werden. Wer weiss Bescheid? :roll:

Zur Ergänzung: Es handelt sich um eine mittelgroße Tiefgarage (mehr als 100 qm) in Bayern. Eine Längsseite und eine Querseite des Stellplatzes hat (brandschutzgerechte) Außenmauern. Die jeweils gegenüberliegenden Seiten sollen blickdicht eingerüstet werden. Der Stellplatz daneben gehört uns auch. Ein notarielle Genehmigung der Baugesellschaft liegt ebenfalls vor.
Zuletzt geändert von ju1602 am Do 23.05.2013 21:02, insgesamt 1-mal geändert.

clammer
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Re: Brandschutzverordnung Tiefgarage

Beitragvon clammer » Mi 22.05.2013 16:13

Hallo ju1602,

diese Frage lässt sich aus der Ferne nicht pauschal beantworten, da diese unter anderen vom Bundesland, der Gebäudeklasse des Gebäudes und der Einstufung ("Größe") der Garage abhängig ist.

Da die einzulagernden Materialien (baurechtlich) nichts mit der Nutzung "Garage " zu tun haben, sind daher die Wände des Raumes als sogenannte Trennwände auszuführen, an die Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden. Diese Anforderungen beziehen sich nicht (nur) auf das Material, sondern auch auf die Konstruktion.

Sie werden daher wahrscheinlich nicht umhinkommen, mit dieser Sache einen Architekten zu beauftragen.

Gruß
C. Lammer

clammer
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Re: Brandschutzverordnung Tiefgarage

Beitragvon clammer » Mo 27.05.2013 8:03

Sehr geehrte Frau Wagner,

Trennwände zwischen der Garage und andere genutzten Räumen müssen in Bayern dem §27 der Bayrischen Baurordnung entsprechen; D.h. sie müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer besitzen wie die tragenden und aussteifenden Bauteile des Geschosses - mindestes jedoch feuerhemmend sein. Ich gehe davon aus, dass die Trennwände 'sogar' feuerbeständig sein müssen, da es sich um eine Mittelgrage handelt.

Trennwände nur aus nichtbrennbaren Baustoffen sind nur bei Kleingaragen möglich.

Soweit meine Meinung (Im Forum dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung machen).


Mit freundlichen Grüßen
C .Lammer

info@bitterer.de

Re: Brandschutzverordnung Tiefgarage

Beitragvon info@bitterer.de » Do 18.01.2018 9:33

Zudem ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und Stellplatzablöse zu bezahlen.