Kellertüren erlaubt?
Verfasst: Mo 29.04.2013 10:46
Wir Wohnen in einem 4 Familienhaus Bj. 1950(NRW). Aus dem Hausflur geht eine Treppe zu den Kellerräumen herunter.
Dann befindet sich jeweils links und rechts ein Gang mit einer Tür zu den Kellerräumen.
Es handelt sich um gewöhnliche Türen keine Brandschutztüren. Die Wohnungen sind mit Gasetagenheizungen ausgestattet.
Also keine Heizanlage in den Kellern. Auf der einen Kellerseite befindet sich noch ein Ausgang in den Hof.
Sind die Türen zu den Kellerräumen zulässig?
Wie sieht es aus wenn ein Raum im Keller 2-3mal im Jahr für Feierlichkeiten genutzt wird?
Welche Risiken bestehen für den Versicherungsschutz, wenn die Türen eingebaut bleiben?
Dann befindet sich jeweils links und rechts ein Gang mit einer Tür zu den Kellerräumen.
Es handelt sich um gewöhnliche Türen keine Brandschutztüren. Die Wohnungen sind mit Gasetagenheizungen ausgestattet.
Also keine Heizanlage in den Kellern. Auf der einen Kellerseite befindet sich noch ein Ausgang in den Hof.
Sind die Türen zu den Kellerräumen zulässig?
Wie sieht es aus wenn ein Raum im Keller 2-3mal im Jahr für Feierlichkeiten genutzt wird?
Welche Risiken bestehen für den Versicherungsschutz, wenn die Türen eingebaut bleiben?