ich bin gerade am Bauen eines Einfamilienhauses.
Das steht 4,5m von der Grundstücksgrenze entfernt.
Auf dieser Grenze steht ein uraltes Gebäude (Metallbetrieb) mit einem Dachüberstand von gut einem Meter in mein Grundstück.
Nach dieser Skizze (drittes von links):

muss meine Wand nun keine besonderen Anforderungen erfüllen.
Die Wand von dem Betrieb allerdings schon. (Unten Ziegelwand, oben Holzverkleidung)
Da das Gebäude nun schon lange vor uns steht ist meine Frage:
Wer muss die Ertüchtigung der Wand des Betriebes bezahlen?
Muss der Eigentümer selbst dafür sorgen, dass seine Gebäude der Brandschutzklasse entsprechen,
oder müssen wir das, da wir mit unserem Bau ja erst dafür gesorgt haben, dass die Wand des Betriebes ertüchtigt werden muss?
Oder gibt es da vielleicht irgendeinen Bestandsschutz, so dass keiner was machen muss?
Ich würde mich über ein paar Kommentare und Einschätzungen sehr freuen!
Grüße,
Tom