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Instandhaltung Feststellanlagen nach neuer DIN 14677

Verfasst: Mi 30.05.2012 14:40
von Kai Lehmann
Hallo,

folgende Frage stellt sich mir.
Im März 2011 ist die neue DIN 14677 erschienen. Dort steht unter anderem, dass Brandmelder für die Ansteuerung von Feststellanlagen nach 5 bzw. 8 Jahren auszutauschen sind.
Wir haben im Betrieb mehrere Brandschutztore die zum Teil älter als 12 Jahre sind.
Müssen wir jetzt sofort alle Brandmelder austauschen oder läuft die Frist erst seit Erscheinen der neuen DIN?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß
Kai Lehmann

Re: Instandhaltung Feststellanlagen nach neuer DIN 14677

Verfasst: Mo 11.06.2012 16:26
von clammer
Es gelten nach wie vor die DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen und die (Wartungs-)Vorgaben des Herstellers. Soweit zum rechtlichen Teil.

In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die Rauchmelder nur eine begrenzte Standzeit haben, die je nach Hersteller und Umgebungsbedingungen stark schwankt; in der Regel aber zirka zwischen 5 und 8 Jahren liegt.

Nach Ablauf dieser Zeit sollten die Melder entweder ausgetauscht oder - wenn möglich - vom Hersteller aufgearbeitet werden.

Gruiß
C. Lammer