Galerie im ausgebauten Spitzboden / 2. Rettungsweg
Verfasst: Di 08.05.2012 6:53
Wir sind Nachweisberechtigte und sollen ein Brandschutzkonzept erstellen für ein 6-Parteien-Wohnhaus, Geb.klasse 4. Es gilt die Hessische Bauordnung.
Im ausgebauten Spitzboden ist ein Galeriegeschoss untergebracht.
- ist von dem darunterliegenden Geschoss über eine wohnungsinterne Treppe (normales Steigungsmaß) erschlossen.
- hat mehr als 50 % der darunterliegenden Geschossfläche
- im Spitzboden sind Aufenthaltsräume möglich, wobei der Architekt dies in der Baugenehmigung durch eine abgehängte Decke (h=2,19 m) umgeht.
- Höhe Fußboden Galeriegeschoss 8,50 m, also keine Steckleiter!
- große Drehleiter kann nicht anfahren, da keine regelgerechte Aufstellfläche möglich.
Wir schreiben einen 2. Rettungsweg vor (Leiter mit Rückenschutz, Fenster 0,90/1,20 m), der Auftraggeber reklamiert: "keine Aufenthaltsräume, nur untergeordnete Räume, also kein 2. Rettungsweg nötig". Wir würden unnötige Kosten verursachen.
Wo steht, ab wann ein 2. Rettungsweg notwendig ist, auch wenn keine Aufenthaltsräume gegeben sind.
Im ausgebauten Spitzboden ist ein Galeriegeschoss untergebracht.
- ist von dem darunterliegenden Geschoss über eine wohnungsinterne Treppe (normales Steigungsmaß) erschlossen.
- hat mehr als 50 % der darunterliegenden Geschossfläche
- im Spitzboden sind Aufenthaltsräume möglich, wobei der Architekt dies in der Baugenehmigung durch eine abgehängte Decke (h=2,19 m) umgeht.
- Höhe Fußboden Galeriegeschoss 8,50 m, also keine Steckleiter!
- große Drehleiter kann nicht anfahren, da keine regelgerechte Aufstellfläche möglich.
Wir schreiben einen 2. Rettungsweg vor (Leiter mit Rückenschutz, Fenster 0,90/1,20 m), der Auftraggeber reklamiert: "keine Aufenthaltsräume, nur untergeordnete Räume, also kein 2. Rettungsweg nötig". Wir würden unnötige Kosten verursachen.
Wo steht, ab wann ein 2. Rettungsweg notwendig ist, auch wenn keine Aufenthaltsräume gegeben sind.