Seite 1 von 1

Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom

Verfasst: Di 17.04.2012 11:37
von Avatar
Hallo,
muss ein bestehender Personen- und Lastenaufzug, der aufgrung umfassender Umbaumaßnahmen am Gebäude mit einer Brandfallsteuerung nachgerüstet wird, zwangsläufig mit Notstrom ausgestattet werden? Gemeint ist USV mit Batterie.
Oder genügen Leitungen E-30 gem. MLAR, um im Brandfalle die Brandfallsteuerung auszuführen? Hierbei würde der 'normale' Stromausfall außer acht gelassen.
Vielen Dank.
Gruß

Re: Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom

Verfasst: Di 17.04.2012 11:42
von clammer
Für eine "Brandfallsteuerung" ist weder eine USV noch eine Verkabelung in Funktionserhalt (E30) notwendig.
Dies trifft nur auf Feuerwehraufzüge zu, die im Brandfall weiter betrieben werden sollen. Auch nur dann ist die LAR ihres Bundeslandes anzuwenden.

Gruß
C. Lammer

Re: Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom

Verfasst: Di 17.04.2012 14:46
von Avatar
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ist Ihnen auch die rechtliche Grundlage bekannt, auf die ich mich berufen kann?
Gibt es eine DIN oder VO?
mfG,
Volker Krabbe

Re: Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom

Verfasst: Mi 18.04.2012 8:18
von clammer
Es gibt keine rechtliche Grundlage für etwas, was nicht getan werden muss, sondern nur umgekehrt. Für Feuerwehraufzüge gilt die LAR und es gibt entsprechende Normen.
Dies stellt den rechtlichen Rahmen dar; wenn allerdings ein davon abweichendes Brandschutzkonzept oder ähnliches zugrunde liegt, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Gruß
C. Lammer