Anforderungen Abtrennung Lagerbereich
Verfasst: Do 12.04.2012 10:31
Hallo,
ich hoffe, ich greife mit meiner Frage nicht ein Thema auf, das schon mal diskutiert wurde, aber ich habe im schnellen Überblick nichts gefunden.
Ich habe eine Frage bez. Lagerraum, brandschutztechnische Abtrennung.
In unserem Technikum (Prototypen, Erstmuster i.d.R.) werden Teile von Kabelsätzen für Fahrzeuge mit einem 2K-System PUR umschäumt)
In der Produktionshalle neben dem Raum mit den 2 Schäumanlagen werden die entsprechenden 200l Fässer Polyol und Isocyanat auf Auffangwannen aufbewahrt (ca. 10-12) und Reste umgefüllt.
In diesem Lagerbereich stehen weiterhin 3 Gefahrstoffschränke (regelmäßige Prüfung), 2 davon sind an die Absaugung angeschlossen (brennbare Flüssigkeiten, Spraydosen) und Regale mit weiteren, z.T. flüssigen Hilfs- und Betriebsstoffen in kleineren Auffangwannen.
Dieser Lagerbereich ist bisher durch eine 2m hohe Holzabtrennung (Zutritt gegen Unbefugt gesichert) vom übrigen Bereich der Halle abgetrennt. In der Halle selbst finden keine feuergefährlichen Arbeiten statt.
Es wird die Diskussion geführt, ob dieser Lagerbereich eine F30-Abtrennung (oder höherwertigere) zur übrigen Halle benötigt.
Die Gebäude sind nicht gesprinklert, es sind ausreichend Rauchmelder an der Decke vorhanden, ebenso Feuerlöscher und Wandhydranten. Die Brandschutzorganisation mit unterwiesenen BS-Helfern und praktischer Lösch- und Evakuierungsübung ist auf aktuellem Stand. Die Laufkarten in der BMZ sind aktuell.
Die in der TRGS 800 aufgeführten H-Sätze sind in den Sicherheitsdatenblättern des Polyols und Isocyanats nicht gelistet. Bei beiden Materialien ist als Lagerklasse nach VCI aber (10) angegeben.
Die TRGS 510 liegt mir vor, aber ich habe daraus auch keine eindeutige Aussage entnehmen können.
Ich würde mich über aussagekräftige Kommentare freuen, die mich in der Diskussion mit unserem Facility Management unterstützen.
Vielen Dank
Martina
ich hoffe, ich greife mit meiner Frage nicht ein Thema auf, das schon mal diskutiert wurde, aber ich habe im schnellen Überblick nichts gefunden.
Ich habe eine Frage bez. Lagerraum, brandschutztechnische Abtrennung.
In unserem Technikum (Prototypen, Erstmuster i.d.R.) werden Teile von Kabelsätzen für Fahrzeuge mit einem 2K-System PUR umschäumt)
In der Produktionshalle neben dem Raum mit den 2 Schäumanlagen werden die entsprechenden 200l Fässer Polyol und Isocyanat auf Auffangwannen aufbewahrt (ca. 10-12) und Reste umgefüllt.
In diesem Lagerbereich stehen weiterhin 3 Gefahrstoffschränke (regelmäßige Prüfung), 2 davon sind an die Absaugung angeschlossen (brennbare Flüssigkeiten, Spraydosen) und Regale mit weiteren, z.T. flüssigen Hilfs- und Betriebsstoffen in kleineren Auffangwannen.
Dieser Lagerbereich ist bisher durch eine 2m hohe Holzabtrennung (Zutritt gegen Unbefugt gesichert) vom übrigen Bereich der Halle abgetrennt. In der Halle selbst finden keine feuergefährlichen Arbeiten statt.
Es wird die Diskussion geführt, ob dieser Lagerbereich eine F30-Abtrennung (oder höherwertigere) zur übrigen Halle benötigt.
Die Gebäude sind nicht gesprinklert, es sind ausreichend Rauchmelder an der Decke vorhanden, ebenso Feuerlöscher und Wandhydranten. Die Brandschutzorganisation mit unterwiesenen BS-Helfern und praktischer Lösch- und Evakuierungsübung ist auf aktuellem Stand. Die Laufkarten in der BMZ sind aktuell.
Die in der TRGS 800 aufgeführten H-Sätze sind in den Sicherheitsdatenblättern des Polyols und Isocyanats nicht gelistet. Bei beiden Materialien ist als Lagerklasse nach VCI aber (10) angegeben.
Die TRGS 510 liegt mir vor, aber ich habe daraus auch keine eindeutige Aussage entnehmen können.
Ich würde mich über aussagekräftige Kommentare freuen, die mich in der Diskussion mit unserem Facility Management unterstützen.
Vielen Dank
Martina