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Trennwand gem. § 30 BauONW

Verfasst: Di 13.03.2012 12:46
von joerg.stumm
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage stelle ich ein:
Gemäß Baugenehmigung ist eine feuerhemmende (F 30) Trennwand erforderlich. Dürfen hier Leitungen ohne weitere Abschottungsmaßnahmen durchgeführt werden? Hier Entwässerung DN 100 sowie verschiedene Elektrokabel. Vielen Dank für die Unterstützung.

Re: Trennwand gem. § 30 BauONW

Verfasst: Mi 14.03.2012 9:35
von clammer
Grundsätzlich nein;
schauen Sie in die "Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen NRW".
(http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads ... /index.php)

Gruß
C. Lammer

Re: Trennwand gem. § 30 BauONW

Verfasst: Mi 14.03.2012 9:39
von joerg.stumm
Guten Morgen Herr Lammer,

vielen Dank für die Info.

Gruß J. Stumm