Wann erlischt der Bestandschutz?
Verfasst: Mi 15.02.2012 6:00
Ausbau eines Spitzbodens, Wohnhaus, Bj. 1900, Geb.kl. 5., Holzbalkendecken mit Einschubfüllungen, es besteht Bestandschutz.
1. Situation: Auf der bestehenden Holzbalkendecke des letzten Geschosses ist ein mineralischer Estrich, der beim Ausbau des Spitzbodens durch einen Trockenestrich ersetzt werden soll. Welche Brandschutzanforderung muss dieser erfüllen? F 90 von oben, da Geb.klasse 5? Die Decke selbst hat dies nicht und soll auch nicht von unten ertüchtigt werden, wird dies also nie erreichen können. Erlischt der Bestandsschutz für die Decke, wenn der Estrich entfernt wird, die Decke selbst jedoch unangetastet bleibt?
2. Situation: im Bereich einer späteren Loggia sollen in der Ebene der Deckenbalken Abfangträger eingezogen werden. Erlischt der Bestandsschutz, wenn hier an 2 Stellen der Decke die Füllung entfernt wird? Muss dann die gesamte Decke F 90 bringen?
1. Situation: Auf der bestehenden Holzbalkendecke des letzten Geschosses ist ein mineralischer Estrich, der beim Ausbau des Spitzbodens durch einen Trockenestrich ersetzt werden soll. Welche Brandschutzanforderung muss dieser erfüllen? F 90 von oben, da Geb.klasse 5? Die Decke selbst hat dies nicht und soll auch nicht von unten ertüchtigt werden, wird dies also nie erreichen können. Erlischt der Bestandsschutz für die Decke, wenn der Estrich entfernt wird, die Decke selbst jedoch unangetastet bleibt?
2. Situation: im Bereich einer späteren Loggia sollen in der Ebene der Deckenbalken Abfangträger eingezogen werden. Erlischt der Bestandsschutz, wenn hier an 2 Stellen der Decke die Füllung entfernt wird? Muss dann die gesamte Decke F 90 bringen?