Fragen zur Schottung von elektr. Leitungen
Verfasst: Di 14.02.2012 10:10
Guten Tag,
Nach der Übernahme und für die Umnutzung eines Gebäudes müssen Leitungen so neu verlegt werden, dass die Verkabelung des Gebäudes konform nach LAR (NRW) wird.
Dabei wird es nicht zu vermeiden sein, auch im späteren Ausbau Leitungen über (notwendige) Flure legen zu müssen. Diese müssen ja, so die LAR, geschottet werden.
Die vorgesehene Nutzung und der abschnittsweise Umbau werden es notwendig machen, dass durch diese "Brücken" über die Flure immer mal wieder Leitungen nachgezogen werden können müssen.
Ich stelle mir daher vor, über den Flur zwischen zwei Räumen, zwischen denen Kabel verlegt werden müssen, eine möglichst große Möglichkeit zur Kabelführung zu installieren, die Platzreserven für die Zukunft bietet, also z. B. eine breite Kabelbühne, ein Abflussrohr o.ä. Es sind dabei immer nur relativ kurze Strecken zu überbrücken, zw. 1,50 m und 2,20 m.
Diese Kabelführung könnte man z. B. knapp unter der Decke anbringen und dann aus GKF-Platten, die so ausgeführt sind, dass sie F90 leisten, ein U bauen und die Leitungen somit schotten.
Ich frage mich hierbei:
Nach der Übernahme und für die Umnutzung eines Gebäudes müssen Leitungen so neu verlegt werden, dass die Verkabelung des Gebäudes konform nach LAR (NRW) wird.
Dabei wird es nicht zu vermeiden sein, auch im späteren Ausbau Leitungen über (notwendige) Flure legen zu müssen. Diese müssen ja, so die LAR, geschottet werden.
Die vorgesehene Nutzung und der abschnittsweise Umbau werden es notwendig machen, dass durch diese "Brücken" über die Flure immer mal wieder Leitungen nachgezogen werden können müssen.
Ich stelle mir daher vor, über den Flur zwischen zwei Räumen, zwischen denen Kabel verlegt werden müssen, eine möglichst große Möglichkeit zur Kabelführung zu installieren, die Platzreserven für die Zukunft bietet, also z. B. eine breite Kabelbühne, ein Abflussrohr o.ä. Es sind dabei immer nur relativ kurze Strecken zu überbrücken, zw. 1,50 m und 2,20 m.
Diese Kabelführung könnte man z. B. knapp unter der Decke anbringen und dann aus GKF-Platten, die so ausgeführt sind, dass sie F90 leisten, ein U bauen und die Leitungen somit schotten.
Ich frage mich hierbei:
- - ist das so machbar?
- inwiefern ist so eine Konstruktion abnahmepflichtig? Wie nennt sich die Abnahme dann?
- Wer darf solche Abnahmen durchführen? Muss der Bau an sich dann auch zwingend durch einen entsprechenden Fachbetrieb erfolgen?