Kellerdeckendämmung und E30 Trasse
Verfasst: Do 06.10.2011 18:40
von ichunddu
In einem Kriechkeller wurde eine E30 Trasse gebaut. Nun wurde die Decke mit Styropor (ich denk mal Klasse B1) gedämmt und liegt somit über der Trasse. Bei der Abnahme wurde dies bemängelt. Nach genauer Überlegung meine ich aber, das dies kein Problem darstellen sollte. Dies betrifft einen Streifen von ca. 150 m Länge und ca. 60 cm Breite. Die Dämmung tropft in einem Brandfall ja "nicht brennend" ab und die Tragfähigkeit der Trasse wäre meiner Ansicht nach auch nicht gefährdet. Die E30 Kabel widerstehen einem Brand sowieso 30 min.
Bei entsprechend Tests der Kabelhersteller werden diese Kabel ja auch 30min voller Flamme ausgesetzt. Wie seht Ihr das ?
ich und du
Re: Kellerdeckendämmung und E30 Trasse
Verfasst: Fr 07.10.2011 15:43
von Linse
Dazu habe ich zwei Anmerkungen:
1.) Wie kommen Sie darauf, dass Styropor nicht brennend abtropft? Allermindestens bin ich dieser Aussage gegenueber skeptisch.
2.) Welche Vorschriften gibt es fuer diesen Kriechkeller? Falls da drin steht, dass der von Brandlasten freizuhalten ist, dann hat da halt auch Styropor nichts drin zu suchen. Hierbei koennte ich mir insbesondere auch vorstellen, dass hier auch die Weiterleitung eines Feuers in einen anderen Gebaeudebereich von Belang ist.
Und ausserdem sollte nicht vergessen werden, dass Styropor extrem giftigen Brandrauch von sich gibt...
Re: Kellerdeckendämmung und E30 Trasse
Verfasst: Fr 07.10.2011 17:02
von ichunddu
Bei der Dämmung müßte es sich um EPS Hartschaum handeln.
http://www.hartschaumverarbeitung.de/fi ... halten.pdfhier Seite 4
Was genau da verbaut wurde wird noch geklärt. Ich gehe aber davon aus , weil dies ein öffentliches Gebäude ist (Schule) keine weiteren Brandlasten eingebracht werden dürfen. Daher mind. B1.
An dem Kriechkeller sind, sind meines Wissens, keine weiteren Anforderungen gestellt. Nach oben ist F90 und ansonsten ist er mit jeder Menge Sand gefüllt. Aber das war nicht ganz meine Frage ob man die Dämmung verbauen darf oder nicht,...sondern es ging um die Relevanz für die E30 Trasse.
Re: Kellerdeckendämmung und E30 Trasse
Verfasst: Fr 07.10.2011 17:24
von Laschinsky
In der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis, die Sie zu Ihren E30-Kabeln haben sollten, steht nicht nur drin, daß die Kabel 30 min. Funktionserhalt haben (nicht Feuerwiderstand! E30-Kabel können brennen wie Zunder, Hauptsache sie funktionieren 30 min. dabei!), sondern auch wie (Lage, Trassenführung, Zugentlastung), womit (Dübel, Befestigungen, Aufhängungen) und in Kombination mit welchen anderen Materialien (über, unter, neben der Trasse, weitere Kabel in der Trasse, Installationsrohre) diese verbaut werden dürfen. Alles andere wird bei der Abnahme bemängelt! Diskussion über das Brandverhalten von Deckenverkleidungen hin oder her...
Viele Grüße!