MHHR - 60 m "Hochhausgrenze"
Verfasst: Di 04.10.2011 9:58
Hallo Forumsteilnehmer,
ich bin ein Brandschutzingenieur aus Dänemark. Ich habe keine Erfahrung mit den deutschen Vorschriften für den baulichen Brandschutz.
In Dänemark haben wir keine grosse Hochhaustradition, aber die Interesse ist in den letzten Jahren gestiegen und es sieht jetzt so aus, als ob der Hochhaustrend auch bald nach Dänemark kommt.
Deshalb wäre ich froh, wenn mir jemand mit den folgenden Fragen helfen könnte:
1) Wenn man Auslegungsfragen hat, z.B. zur MBO oder zur MHHR, wo kann man Antwort bekommen? Gibt es eine Behörde, von der man eine offizielle Antwort bzw. Erklärung bekommen kann?
2) In der MHHR underscheidet man zwischen Hochhäuser mit einer Höhe von unter bzw. über 60 m. Kann mir jemand den Hintergrund für die 60 m Marke erklären? Es ist ja bekannt, dass man mit Menschenrettung mittels einer Drehleiter normalerweise nur bis 22 m rechnen darf. Ein Aussenangriff zur Brandbekämpfung ist natürlich auch nur begrenzt möglich in dieser Höhe. Von daher ist die 22 m Marke logisch und relativ einfach zu erklären. Aber woher kommt die 60 m Marke?
Wenn es eine zusätzliche Höhengrenze (ausser 22 m) gibt, dann könnte es z.B. damit verbunden sein, dass die Flucht- und Rettungswege irgendwann zu lang werden und dass man deshalb "sichere Etagen" und/oder brandgeschützte Fahrstühle einbauen muss. Es könnte auch sein, dass die Ausführung von Steigleitungen und Löschwasser-Druckerhöhungspumpen ab eine gewisse Höhe anders sein muss.
Aber warum ausgerechnet 60 m?
Ich wäre für jeden Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüssen aus Dänemark
Jesper
ich bin ein Brandschutzingenieur aus Dänemark. Ich habe keine Erfahrung mit den deutschen Vorschriften für den baulichen Brandschutz.
In Dänemark haben wir keine grosse Hochhaustradition, aber die Interesse ist in den letzten Jahren gestiegen und es sieht jetzt so aus, als ob der Hochhaustrend auch bald nach Dänemark kommt.
Deshalb wäre ich froh, wenn mir jemand mit den folgenden Fragen helfen könnte:
1) Wenn man Auslegungsfragen hat, z.B. zur MBO oder zur MHHR, wo kann man Antwort bekommen? Gibt es eine Behörde, von der man eine offizielle Antwort bzw. Erklärung bekommen kann?
2) In der MHHR underscheidet man zwischen Hochhäuser mit einer Höhe von unter bzw. über 60 m. Kann mir jemand den Hintergrund für die 60 m Marke erklären? Es ist ja bekannt, dass man mit Menschenrettung mittels einer Drehleiter normalerweise nur bis 22 m rechnen darf. Ein Aussenangriff zur Brandbekämpfung ist natürlich auch nur begrenzt möglich in dieser Höhe. Von daher ist die 22 m Marke logisch und relativ einfach zu erklären. Aber woher kommt die 60 m Marke?
Wenn es eine zusätzliche Höhengrenze (ausser 22 m) gibt, dann könnte es z.B. damit verbunden sein, dass die Flucht- und Rettungswege irgendwann zu lang werden und dass man deshalb "sichere Etagen" und/oder brandgeschützte Fahrstühle einbauen muss. Es könnte auch sein, dass die Ausführung von Steigleitungen und Löschwasser-Druckerhöhungspumpen ab eine gewisse Höhe anders sein muss.
Aber warum ausgerechnet 60 m?
Ich wäre für jeden Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüssen aus Dänemark
Jesper