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MHHR - 60 m "Hochhausgrenze"

Verfasst: Di 04.10.2011 9:58
von Jesper
Hallo Forumsteilnehmer,

ich bin ein Brandschutzingenieur aus Dänemark. Ich habe keine Erfahrung mit den deutschen Vorschriften für den baulichen Brandschutz.

In Dänemark haben wir keine grosse Hochhaustradition, aber die Interesse ist in den letzten Jahren gestiegen und es sieht jetzt so aus, als ob der Hochhaustrend auch bald nach Dänemark kommt.

Deshalb wäre ich froh, wenn mir jemand mit den folgenden Fragen helfen könnte:

1) Wenn man Auslegungsfragen hat, z.B. zur MBO oder zur MHHR, wo kann man Antwort bekommen? Gibt es eine Behörde, von der man eine offizielle Antwort bzw. Erklärung bekommen kann?

2) In der MHHR underscheidet man zwischen Hochhäuser mit einer Höhe von unter bzw. über 60 m. Kann mir jemand den Hintergrund für die 60 m Marke erklären? Es ist ja bekannt, dass man mit Menschenrettung mittels einer Drehleiter normalerweise nur bis 22 m rechnen darf. Ein Aussenangriff zur Brandbekämpfung ist natürlich auch nur begrenzt möglich in dieser Höhe. Von daher ist die 22 m Marke logisch und relativ einfach zu erklären. Aber woher kommt die 60 m Marke?

Wenn es eine zusätzliche Höhengrenze (ausser 22 m) gibt, dann könnte es z.B. damit verbunden sein, dass die Flucht- und Rettungswege irgendwann zu lang werden und dass man deshalb "sichere Etagen" und/oder brandgeschützte Fahrstühle einbauen muss. Es könnte auch sein, dass die Ausführung von Steigleitungen und Löschwasser-Druckerhöhungspumpen ab eine gewisse Höhe anders sein muss.

Aber warum ausgerechnet 60 m?

Ich wäre für jeden Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüssen aus Dänemark

Jesper

Re: MHHR - 60 m "Hochhausgrenze"

Verfasst: Di 04.10.2011 10:31
von clammer
Hallo Jesper,
die MBO bzw. die MHHR sind Muster-Regelungen der landerübergreifenden "Fachkommission Bauaufsicht" bei der ARGE-Bau.
Wichtig für die Anwendungen sind jedoch die Gesetze der einzelnen Bundesländer, die durchaus Abweichungen zur MBO haben: in NRW zum Beispiel ist die MBO 2002 noch gar nicht eingeführt. Für diese Landesbauordnungen gibt es jeweils "Kommentare", die als Fachliteratur erschienen und über den Buchhandel zu beziehen sind. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern Verwaltungsvorschriften oder Dienstanweisungen an die Baubehröden, wie gewisse Sachverhalte auszulegen sind, um eine möglichst einheitliche Genehmigungspraxis zu bekommen.

Die Unterscheidung der Hochhäuser in unter und über 60 m in der MHHR trägt den längeren Flucht-, Rettungs- und Löschangriffszeiten, die sich aus der Höhe ergeben, Rechnung (so steht es in den offiziellen Erläuterungen); insbesondere durch höhere Anforderungen an das Tragwerk.

Gruß
C. Lammer

Re: MHHR - 60 m "Hochhausgrenze"

Verfasst: Di 18.10.2011 5:46
von Sugus
clammer hat geschrieben:Die Unterscheidung der Hochhäuser in unter und über 60 m in der MHHR trägt den längeren Flucht-, Rettungs- und Löschangriffszeiten, die sich aus der Höhe ergeben, Rechnung...


Des weiteren sind in der Anlagentechnik andere Erfordernisse; zum Beispiel Druckerhöhungspumpen für Löschwassereinspeisung.

Re: MHHR - 60 m "Hochhausgrenze"

Verfasst: Mi 19.10.2011 18:15
von clammer
Sehr geehrter Herr Michel,

dass es noch andere, konkrete Anforderungen gibt, steht außer Frage.

Es ging hier um die Begründung und baurechtliche Einstufung. Dazu habe ich aus dem Erläuterungen zur MHHR zitiert, wobei sich also eher um eine abstrakte Antwort handelt.

Gruß
C. Lammer