Aufkleber Brandschutz/Rauchschutztüre
Verfasst: Do 28.07.2011 8:35
Geehrte Kollegen, wer kann mir helfen?
Wir haben einen Neubau in dem natürlich auch Rauch -bzw. Brandschutztüren verbaut sind. Diese sind auch mit Aufkleber, wie z.Bsp. " ACHTUNG FEUERABSCHLUSS Der Aufenthalt von Personen u. das Abstellen von Gegenständen im Schließbereich sind verboten" sowie auch "Brandschutztüre schließt bei Rauch automatisch" gekennzeichnet.
Jetzt war diese Woche eine Begehung mit der Baubehörde!! und dem Baudirektor gefallen die Aufkleber nicht.
Meine Frage: Wo steht das die Türen als solche gekennzeichnet sein müssen? Oder kann man das aus der BGV-A8 ableiten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße aus dem Süden
Dirk W.
Wir haben einen Neubau in dem natürlich auch Rauch -bzw. Brandschutztüren verbaut sind. Diese sind auch mit Aufkleber, wie z.Bsp. " ACHTUNG FEUERABSCHLUSS Der Aufenthalt von Personen u. das Abstellen von Gegenständen im Schließbereich sind verboten" sowie auch "Brandschutztüre schließt bei Rauch automatisch" gekennzeichnet.
Jetzt war diese Woche eine Begehung mit der Baubehörde!! und dem Baudirektor gefallen die Aufkleber nicht.
Meine Frage: Wo steht das die Türen als solche gekennzeichnet sein müssen? Oder kann man das aus der BGV-A8 ableiten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße aus dem Süden
Dirk W.