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Brandschutz Decke - Saal

Verfasst: Mo 04.07.2011 10:29
von dgu30
Hallo,

ich benötige mal Hilfe für die brandschutztechnische Ausführung einer Decke - irgendwie bekomme ich total unterschiedliche Antworten, jeder Planer sieht das anders...

Und zwar handelt es sich um die Decke über einem Versammlungsraum. Meiner Meinung nach dürfte die Versammlungsstättenverordnung nicht greifen, da der Saal weniger als 200 Personen fasst.
Es ist ein Saal in einem öffentlichen Gebäude (ca. 120 m²), er liegt im 2. OG, darüber liegt dann nur noch der Boden, welcher nicht zu Aufenthaltsräumen ausgebaut werden kann.
Dieser Saal hat eine Bestandsdecke aus Holz. Darunter soll eine untergehängte Decke drunter kommen - Gipskarton evt. mit Stuckelementen.

Ist es jetzt zwingend erforderlich, diese in F30 auszuführen? Und wenn ja, nach welchen Bestimmungen?

Wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet.

Vielen Dank.

dgu

Re: Brandschutz Decke - Saal

Verfasst: Mo 04.07.2011 18:00
von clammer
Grundsätzlich vorab:
Die VStättV gilt für einzelne Räume und für mehrere Räume mit gemeinsamen Rettunsgwegen, die einzeln oder zusammen mehr als 200 Besucher fassen. Was sagt "Ihre" Genehmigung?

Ein Ferndiagnose ist immer schwierig, ich werde es aber trotzdem mit einer Anwort versuchen.
Wenn wir davon ausgehen, dass das Gebäude in die Gebäudeklase 3 fällt, keine Versammlungsstätte vorliegt und das 2. OG mit dem Veranstaltungsraum nicht das Dachgeschoss ist, dann muss die Decke als Raumabschluss mindestens feuerhemmend ausgebildet sein (Grundlage: Musterbauordnung 2002; für welches Bundesland gilt denn die Frage?).
Ob die vorhandene Holzedecke diese Anforderung erfüllt, kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutz Decke - Saal

Verfasst: Fr 08.07.2011 10:10
von dgu30
@clammer
Danke für die Antwort, ich weiß, es ist schwierig sowas zu beantworten, wenn man die Gegebenheiten nicht kennt. Meine Frage bezieht sich auf das sächsische Bundesland.
Der Saal liegt im 2. OG, welches nicht das Dachgeschoss ist.

Okay, das heißt also, nach §31 der SächsBO bei GKL III muß die Decke feuerhemmend (F30) sein, da §31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 hier nicht gilt, oder?

Re: Brandschutz Decke - Saal

Verfasst: Fr 08.07.2011 17:29
von clammer
Ja, so sehe ich das.

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutz Decke - Saal

Verfasst: Sa 09.07.2011 10:45
von J.Freund
Hallo dgu ,
Versammlungsstättenverordnung ab 100 Personen (NRW). Googel mal.

Normalerweise sollten Decken F 90 haben. Vor Umbau mit dem VB der Feuerwehr abklären.

Grüsse J.Freund

Re: Brandschutz Decke - Saal

Verfasst: Mo 11.07.2011 9:24
von clammer
Hallo J. Freund,

auch in NRW gilt meine Aussage
"Die VStättV gilt für einzelne Räume und für mehrere Räume mit gemeinsamen Rettunsgwegen, die einzeln oder zusammen mehr als 200 Besucher fassen."; zu finden in der Sonderbauverordnung.
Unterhalb dieser Zahl gilt die BauO NRW.

Gruß
C. Lammer