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Türschloßfalle in Rauchschutztür

Verfasst: Fr 15.04.2011 18:48
von MacLeod
Hallo zusammen!

Ich habe da eine Frage bezüglich Rauchschutztüren.
Bei uns ist unteranderem eine Rauchschutztür zum Bürotrakt eingebaut. Man macht sich dort nun Gedanken wegen Entwendung von Büromaterialien nach den Arbeitszeiten, bevor das Gebäude durch den Wachschutz verschlossen wird.
Es kam nun der Vorschlag, in diese Tür eine meschanische Entrigelung der Türschloßfalle einzubauen und von außen dann ein fester Knauf. Innen bleibt der Griff.
Ist es möglich bzw. überhaupt zugelassen, die Türschloßfalle in einer Rauchschutztür mechanisch zu entriegeln?

Wäre nett wenn sich dazu einer äußern könnte... :???:

Vielen Dank
Thomas

Re: Türschloßfalle in Rauchschutztür

Verfasst: Mo 18.04.2011 16:27
von clammer
Wenn ich die Frage richtig verstehe, soll die Türe während der Arbeitszeit über den Knauf aufgezogen werden können?
Dann wäre diese Lösung grundsätzlich nicht zulässig!

Gruß
C. Lammer

Re: Türschloßfalle in Rauchschutztür

Verfasst: Mo 18.04.2011 19:14
von MacLeod
Danke für dei Antwort! :-)

Ja, genau so sollte es gedacht sein.
Also darf ein Rauchschutztür nicht einfach aufgedrückt werden können, sondern muß fest in der Türschloßfalle sitzen und Entriegeln dann also nur per Türdrücker? :oooh:

Kann mir einer nen Link dazu geben wo diese Definition geschrieben steht, damit ich es bei uns mal vorlegen kann?
Ich habe bis jetzt leider noch nichts gefunden... :wein:

Gruß
Thomas

Re: Türschloßfalle in Rauchschutztür

Verfasst: Di 19.04.2011 8:18
von clammer
In DIN 18095-1 (Rauchschutztüren - Begrifef und Anforderungen) heißt es unter 4.7:
"Die Schlösser müssen über eine Falle verfügen. welche NUR über die Schloßnuß oder Wechsel zurückgezogen werden kann."

Gruß
C. Lammer

Re: Türschloßfalle in Rauchschutztür

Verfasst: Fr 22.04.2011 10:10
von MacLeod
Vielen Dank!
Ich werde es so weiter geben :supi:

Gruß
Thomas