Mir ist durchaus bekannt, dass es in Bayern keine Krankenhaus-Bauordnung gibt.
Für solche Fälle ist man dann als Planer normal gehalten, das zu nutzen, was dem am nächsten kommt, im Zweifelsfalle die strengeren Regelungen anzuwenden. Zumindest hab ich das in meinem Studium so gelernt.
Sollte die Radiologie nicht tatsächlich ein komplett eigener Brandabschnitt mit vollkommener F90-Trennung sein, würde ich das anwenden, was ich sonst für ein Krankenhaus anwenden würde: Die Beherbergungsstätten-Verordnung.
Im Grunde genommen ist ein Krankenhaus ja auch nichts anderes als eine Beherbergungsstätte mit zusätzlichem Service.
Inwiefern dann die Pflegekräfte als Brandfrüherkennung anerkannt werden können, ist meines Wissens noch immer heiß diskutiert.
Kurz und schmerzlos: Ich würde bei Nichttrennung der Bereiche ganz klar widersprechen und mir vom Bauplaner unterschreiben lassen, dass ich drauf hingewiesen habe, dass ich mit dieser Sache aus fachlicher Sicht nicht einverstanden bin.
Gründe hab ich oben schon ein paar genannt, vielleicht hab ich ja am Wochenende sogar noch Zeit, die Bauordnungen genauer durchzuschauen und paar eindeutige Hinweise zu geben.
Wie gesagt: Wichtig wäre zu wissen, ob die Radiologie komplett vom Betten-Bereich getrennt ist (mindestens F90-Trennungen).
Zum Punkt Eingreifen in der Planungsphase: Ich habe mit diesem Problem schon vielfach Bekanntschaft gemacht, sei es, dass ich es an meinem momentanen Standort immer wieder mitbekommen habe, dass die Sicherheitsleute eine Anlage zum ersten mal sehen, wenn sie in Betrieb gehen soll, seien es Berichte von Freunden und Bekannten, die in der Sicherheit tätig sind.
Aber sofern Du Deine Mithilfe angeboten hast und diese abgelehnt wurde (oder Du einfach noch nicht als BSB verfügbar warst), kann Dir eigentlich egal sein, wenn durch die Ignoranz anderer die Kosten explodieren.
Allerdings sehe ich den BSB auch nicht als internen Brandschutzingenieur. Der BSB soll meiner Meinung nach als erste Anlaufstelle im Betrieb dienen bei Fragen zu Brandschutz und Sicherheit und im Zweifelsfall auch weiterleiten zu einem Fach-Ingenieur. Und er soll darauf achten, dass die interne Brandschutzordnung eingehalten wird.
Für die brandschutztechnische Planung eines Neu- oder Umbaus oder einer kompletten Neugestaltung ist er meines Erachtens nicht zuständig!
Schließlich ist der BSB oft nur ein Laie mit einigen sensibilisierenden Kursen und nicht ein Fach-Ingenieur im Bereich des Brandschutzes.
Edit: Ich hab zufällig auf die Schnelle schon etwas entsprechendes gefunden. Die
hier zu findende Erläuterung zur Beherbergungsstättenverordnung lässt darauf schließen, dass eine derartige Wandverkleidung auch in normalen Gebäuden ab einer bestimmten Größe (das müsste eben überprüft werden, ob diese gegeben ist) unzulässig ist. Insbesondere interessant dürfte Seite 9 der entsprechenden PDF-Datei sein.